 Trennung: Frau zerreist gemeinsames Foto | Bei Ihrer Hochzeit haben Sie sicherlich nicht daran gedacht, dass irgendwann eine Trennung folgt. Jetzt ist dieser Fall aber eingetreten - und eine Scheidung steht an. Was Sie beim Trennungsjahr beachten müssen, worauf es bei einer einvernehmlichen Scheidung ankommt, wie das Unterhaltsrecht aussieht und wie viel Geld Ihnen bei einer Scheidung zusteht erfahren Sie hier
Ein Anwalt?
Ein Antrag auf Scheidung kann nur von einem Anwalt gestellt werden. Sind Sie diejenige in der Beziehung, die die Scheidung will, brauchen Sie also zwingend anwaltschaftlichen Beistand. Will der andere Ehepartner keine eigenen Anträge vor Gericht stellen, braucht er keinen eigenen Anwalt, insbesondere bei einer einvernehmlichen Scheidung können so Kosten gespart werden. Allerdings muss beachtet werden, dass ein Anwalt immer nur seinen Mandaten vertritt - wer also Sorge hat, bei der Scheidung über den Tisch gezogen zu werden, sollte sich einen eigenen Rechtsvertreter leisten. Soll ein Vergleich über den Versorgungsausgleich geschlossen werden, sind ebenfalls zwei Anwälte nötig, da dieser Vergleich nur von Anwälten geschlossen werden kann.
Trennungsjahr
Das Trennungsjahr dient dazu, eine übereilte Scheidung auszuschließen. Daher müssen die Ehepartner bis zur Scheidung mindestens ein Jahr getrennt leben (Ausnahmen sind z. B. schwere Gewalt, sexueller Missbrauch). Sie müssen jedoch nicht zwingend ausziehen - ein Getrenntsein ist auch innerhalb der gemeinsamen Wohnung möglich. Nötig sind dabei Trennung von Bett und Tisch - jeder „wohnt“ getrennt, macht seine eigene Wäsche, kauft für sich selbst ein etc. Kurzzeitige Versöhnungsversuche ändern übrigens nichts am Trennungsjahr, selbst wenn es z. B. zu Sex kommt.
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cs
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