Elternzeit & Elterngeld: Hilfe & Rat für Sie!

 in
 
Forum|Alben|Blogs|Videos||Nachrichten|Grußkarten|
Diätclub|Spiele|Gewinnspiele|Nachnamen
Newsletter gofeminin.de
Top 5 der am besten
bewerteten Artikel
Ich möchte ein Kind: Alles, was Sie wissen müssen...
Guter Sex: Sieben Szenarien um das Verlangen zu wecken
10 Sexstellungen illustriert - 100% Lust
Schwanger? Anzeichen, die nicht täuschen
Der Penis: Alles, was frau wissen muss
Home > Mama & Co > Eltern werden > Mama & Kind: Tipps für den Alltag
Familie & Job

Elternzeit & Elterngeld: Hilfe & Rat für Sie!

Überblick in Bildern
  

Leider teilen sich bisher nur wenige Paare die Elternzeit - Elternzeit & Elterngeld: Hilfe & Rat für Sie!
Leider teilen sich bisher nur wenige Paare die Elternzeit
Elternzeit und Elterngeld sind in aller Munde - und auch immer mehr Väter nehmen sich mittlerweile Elternzeit, um in den ersten Jahren mit ihren Kindern zusammen sein zu können, und beziehen Elterngeld. Das Gute an der Elternzeit: Wer zur Kinderbetreuung aussetzt, muss seinen Job nicht aufgeben. Die Elternzeit berechtigt jeden Arbeitnehmer, sich bis zum dritten Lebensjahr des Kindes eine Auszeit zu nehmen. Und danach hat man Anspruch, wieder an den eigenen oder einen gleichwertigen Arbeitsplatz zurückzukehren.

Die Elternzeit können sich die Partner auch gleichzeitig nehmen. Tatsächlich machen dies auf Grund der Regelung des Elterngeldes (Fortzahlung eines Lohnanteils, siehe unten) nur wenige Paare.

In der Elternzeit: Wer bezahlt was?
Gehalt vom Arbeitgeber gibt es in der Elternzeit nicht. Dafür zahlt der Staat dem Elternteil in Elternzeit zwölf Monate lang einen Teil weiter (67 bzw 65 Prozent des Nettoeinkommens, mindestens 300 und höchstens 1800 €. Bei Selbstständigen wird der Gewinn des letzten Jahres vor der Geburt berechnet). Wer Mehrlinge erwartet, erhält pro weiterem Kind 300 € mehr Elterngeld. Sind bereits Geschwister vorhanden, kann dem Elterngeld ein Geschwisterbonus angerechnet werden.

Wenn der andere Partner zunächst weiterarbeitet, dann aber auch aussetzt, verlängert sich das „Elterngeld“ um zwei Monate. Insgesamt können Paare so bezahlt 14 Monate lang aussetzen. Alleinerziehende haben einen Anspruch auf 14 Monate Elterngeld. Es ist auch möglich, das Elterngeld auf 24 Monate aufzuteilen - dann wird monatlich entsprechend nur die Hälfte ausgezahlt.

Elternzeit und Elterngeld: Gut informiert in die schönste Auszeit des Lebens.
Elternzeit und Elterngeld: Gut informiert in die schönste Auszeit des Lebens.
Änderungen ab 2011
Auch beim Elterngeld hat die Bundesregierung den Rotstift angesetzt. Am härtesten trifft es Familien, die von Hartz IV leben: Hier wird das volle Elterngeld (mindestens 300 €) als Einkommen angerechnet und damit vom Arbeitslosengeld abgezogen.

Eltern, deren monatliches Einkommen 1.200 € übersteigt, erhalten davon künftig nur noch 65 statt 67 Prozent während der Elternzeit. Und ab einem gemeinsamen Jahreseinkommen von über 500.000 € (250.000 € bei Alleinerziehenden) gibt es gar kein Elterngeld mehr.

Was muss für die Elternzeit beachtet werden?
Die Elternzeit muss beim Chef offiziell spätestens sieben Wochen vor dem geplanten Beginn schriftlich angemeldet werden. Tatsächlich lohnt es sich jedoch, das weitaus früher zu tun. So erleichtern Sie dem Chef die Organisation in der Zeit Ihrer Abwesenheit - und sich selbst den Wiedereinstieg. Denn wer seinen Job geordnet und wohl organisiert verläßt, findet schnell wieder zurück.

Sobald die Elternzeit angemeldet ist, besteht ein besonderer Kündigungsschutz: Ihr Arbeitgeber darf Ihnen dann nicht mehr kündigen, es sei denn, es besteht ein besonderer Grund. Dieser muß jedoch von der zuständigen obersten Landesbehörde anerkannt sein.




smb, svh

 
  

Veröffentlicht von Shila Meyer Behjat
am 15/02/2011
Die Lesernote:4/5 
Diese Seite bewerten: 

» (0)
Diesen Artikel kommentieren
»

Artikel-Orakel
Dein persönlicher Artikel des Tages
Was gibt’s Neues? 27/05/2012
Praktische Tipps
Mutterschafts­geld: Das steht Ihnen als Mutter zu
Wer ein Kind bekommt, wird vom Staat unterstützt. Das Mutterschaftsgeld...
Babyakne, Neugeborenen­akne, Säuglingsakne - was denn jetzt?
Kaum ist das Baby auf der Welt, schwirren der frischgebackenen...
Kopfgneis oder Milchschorf? Ist das nicht dasselbe?
Auf den ersten Blick unterscheiden sich Milchschorf und Kopfgneis beim Baby nicht wesentlich...
Wachstumstabelle: So entwickelt sich ein Fötus im Mutterleib
Innerhalb von ca. zehn Monaten entsteht im Verlauf der Schwangerschaft...
Alle Praktischen Tipps der Rubrik Mama & Co sehen
Onmeda: Medizin & Gesundheit Onmeda.de

Copyright © 1999-2012 
Spezial Küche : Rezepte von A bis Z, nach Herkunft, Zubereitungszeit, und Kategorie geordnet.
Kontakt: Impressum -