Kindergeld: In dieser Höhe steht es Ihnen zuKindergeld: Das sind dem Staat unsere Kinder wert | |||||||||
Seit 1975 landet bei jeden, der ein Kind groß zieht monatlich Kindergeld auf dem Konto. Vorausgesetzt natürlich, es wurde beantragt. Hört sich unkompliziert an. Ist es eigentlich auch. Jedenfalls so lange, bis die Kinder ihren 18. Geburtstag gefeiert haben. Danach kann der Anspruch auf Kindergeld weiter bestehen, muss er aber nicht. Nur unter ganz bestimmten Voraussetzungen wird das Kindergeld weiter gezahlt. Welche das sind, erfahren Sie hier. Wir haben uns durch den Gesetzes-Dschungel zum Thema Kindergeld geschlagen und die wichtigsten Infos kurz und knapp zusammengestellt. Kurzinfo: Das verbirgt sich hinter dem Kindergeld Der Staat zahlt monatlich eine gewisse Summe an Personen, die Kinder groß ziehen. Dies können zum einen die leiblichen Eltern sein, zum anderen aber auch Großeltern, Pflegeeltern oder Stiefeltern. Das Kindergeld wird unabhängig vom Einkommen gezahlt. Die Höhe richtet sich nach der Anzahl der Kinder. Zum anderen spielt aber auch das Alter des Nachwuchses eine wichtige Rolle. Kindergeld muss übrigens bei der Familienkasse der Bundesagentur für Arbeit beantragt werden. Für welche Kinder gibt es Kindergeld?
Je mehr Kinder, umso höher das Kindergeld. Seit Januar 2010 werden monatlich folgende Beträge gezahlt:
Achtung: Wenn man Kindergeld zu Unrecht erhalten hat, muss man es zurückzahlen! Möchten Sie mehr über bestimmte Ausnahmeregelungen erfahren, detailliertere Angaben zu gewissen Voraussetzungen erhalten oder genau wissen, welche Nachweise Sie erbringen müssen, um Kindergeld zu erhalten, dann setzen Sie sich mit Ihrer Familienkasse in Verbindung. Weitere Informationen gibt es auf der Internetseite der Bundesagentur für Arbeit. Lesen Sie außerdem auf gofeminin.de: > Unterhalt - die wichtigsten Regelungen > Test: Welcher Muttertyp sind Sie? > Test: Wie konsequent sind Sie als Mutter? |
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