Unterhalt bei Trennung - Trennung? Rechte und Pflichten des Vaters

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Trennung? Rechte und Pflichten des Vaters


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Unterhalt bei Trennung

 

©Jupiterimages - Unterhalt bei Trennung
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Verheiratet oder nicht? Vaterschaft anerkannt oder nicht?

Gesetzlicher Vater ist der Mann, der entweder zum Zeitpunkt der Geburt mit der Mutter verheiratet ist, die Vaterschaft anerkannt oder das Kind adoptiert hat oder dessen Vaterschaft gerichtlich festgestellt wurde. Waren die Eltern verheiratet, ergeben sich meist Konsequenzen für das Sorgerecht.

Sorgerecht
Sind Vater und Mutter miteinander verheiratet, haben beide automatisch das gemeinsame Sorgerecht. Sind die Eltern nicht verheiratet, muss der Vater nach der Geburt das gemeinsame Sorgerecht beantragen bzw. die Mutter der gemeinsamen Sorge zustimmen. Wurde dies versäumt, ist daran gegen den Willen der Mutter nichts zu rütteln. Gemeinsames Sorgerecht bedeutet, dass ein Elternteil bei wichtigen Entscheidungen, die das gemeinsame Kind betreffen (z. B. Besuch des Kindergartens, Schulwahl, nicht eilige Operationen), die Zustimmung des anderen Elternteils braucht. Angelegenheiten des täglichen Lebens sind davon nicht betroffen - wenn der eine dem Kind Nutella verbietet, muss sich der andere nicht zwangsläufig daran halten. Bei Gefahr im Verzug (z. B. Unfall) darf ein Elternteil immer alleine entscheiden.
Eine gerichtliche Entscheidung über das Sorgerecht fällt nur noch, wenn ein Elternteil die alleinige Sorge beantragt. Stimmt der andere Elternteil diesem nicht zu, wird die alleinige Sorge nur zugesprochen, wenn das Gericht es für das Kindeswohl von großer Bedeutung hält. Ist das Kind bereits 14 Jahre oder älter, kann es dieser Übertragung widersprechen. Bereits Kinder ab 5 Jahre werden dazu befragt, bei welchem Elternteil sie leben wollen.

Aufenthaltsbestimmungsrecht
Das Aufenthaltsbestimmungsrecht ist eigentlich Teil des Sorgerechts, kann aber auf Antrag gesplittet werden und wird dann dem betreuenden Elternteil zugesprochen. So können beispielsweise beide Elternteile Sorgerecht ausüben, aber nur einem Elternteil obliegt das Aufenthaltsbestimmungsrecht - das Recht, den Wohnort und die Wohnung des Kindes zu bestimmen. Allerdings ist es durch unterschiedliche Gerichtsurteile umstritten, ob beispielsweise die Mutter, die das Aufenthaltsbestimmungsrecht hat, nach einer Trennung mehrere hundert Kilometer vom Kindsvater weg ohne dessen Zustimmung umziehen darf. Übt ein Elternteil auch die alleinige Sorge aus, muss bei einem Umzug nicht die Erlaubnis des anderen eingeholt werden.

Umgangsrecht
Nicht nur die Eltern haben ein Recht auf Umgang mit ihrem Kind, auch Kinder haben nach § 1684 Abs. 1 BGB das Recht, Zeit mit ihren Eltern zu verbringen. In der Regel wird der Umgang mit dem Elternteil, bei dem das Kind nicht wohnt, alle 14 Tage von Freitag bis Sonntag stattfinden, außerdem die Hälfte der Ferien und wichtige Feiertage abwechselnd. Dadurch soll der Kontakt mit dem Kind aufrechterhalten werden und die Beziehung zwischen Kind und Elternteil trotz Trennung weiterhin gepflegt und gefördert werden.
Im günstigsten Fall muss der Umgang nicht per Gericht geregelt werden, sondern die Eltern vereinbaren untereinander, wann, wie häufig und wie lange die Besuche, Telefonate etc. dauern sollen. Auf das Alter und individuellen Bedürfnisse des Kindes muss dabei jedoch Rücksicht genommen werden!





  
  

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Veröffentlicht von der Mama & Co-Redaktion
am 06/02/2009
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