| Frauen heute |
| Familie & LebenJob & FinanzenGesellschaftAlle Artikel |
Kinderwunsch Künstliche Befruchtung | ||||||
|
Das Ergebnis: Der Kinderwunsch scheint beinahe grenzenlos! Und er soll auch für alle erfüllbar sein: für Homosexuelle, Singles und verwitwete Frauen, wenn der Samen des Mannes vorher eingefroren worden war (aktueller Fall in diesem Sommer). Nur bei älteren Frauen hatten die Befragten ihre Bedenken: Die „Gesetze der Natur“ sollten berücksichtigt, Frauen, die das gebärfähige Alter überschritten hatten, sollte eine künstliche Befruchtung verweigert werden, antworteten 62 Prozent. Die Ergebnisse machen deutlich: Die Grenzen des deutschen Gesetzgebers sind den Menschen hierzulande zu eng. Der Drang nach mehr Möglichkeiten und mehr Freiheiten hat in Deutschland eine bedenkliche Tendenz, so Prof. Thomas Katzorke vom Zentrum für Reproduktionsmedizin in Essen*. Denn immer mehr Deutsche gehen zur Kinderwunschbehandlung ins Ausland, nehmen dafür gesundheitliche Risiken und erhöhte Kosten auf sich. Gesetzeslage in Deutschland entscheidend: Künstliche Befruchtung im Ausland Die Gründe, so Katzorke, sind vielseitig. Da wäre zunächst die deutsche Gesetzgebung und vor allem ihre Grenzen: Eizellenspende, Leihmutterschaft oder eine Kinderwunschbehandlung für homosexuelle Paare ist hier ausgeschlossen (geregelt im Gesetz zum Schutz von Embryonen, ESchG) In der Umfrage wird jedoch anderes deutlich: 52 Prozent sprachen sich für die Legalisierung der Leihmutterschaft aus, nur 32 eindeutig dagegen. Und 77 Prozent wollen, dass auch homosexuelle Paare die Möglichkeit einer künstlichen Befruchtung wahrnehmen; hier stimmten nur 18 Prozent dagegen. All dies ist im unmittelbaren europäischen Ausland möglich: Kinderwunschkliniken in Tschechien und Österreich etwa bewerben ihre „Dienste“ aggressiv. Kinderwunschbehandlung: Immer auch eine Kostenfrage Dann ist es auch eine Kostenfrage, so Katzorke: Seit 2004 beteiligen sich die Krankenkasse nur noch zur Hälfte an den Kosten einer künstlichen Befruchtung und auch nur, wenn die Frau zwischen 25 und 40 Jahren, der Mann zwischen 25 und 50 Jahren und das Paar verheiratet ist. Dabei ist auch lediglich eine Behandlung mit Ei- und Samenzelle des Paares möglich. Sperma- oder Eizellenspenden sind nicht davon gedeckt - und in Deutschland auch nicht erlaubt. Auch hier rühren ausländische Anbieter kräftig die Werbetrommel. Eizellenspende ist einer der häufigsten Gründe, warum Paare zur Erfüllung des Kinderwunsches eine Behandlung im Ausland wählen. Dies jedoch setzt sie einem großen gesundheitlichen Risiko und das der Enttäuschung aus, so Katzorke: „Eine Überprüfung der im Einzelnen angebotenen Methoden lässt keine erhöhte Erfolgsaussicht erkennen.“
smb * Thomas Katzorke hat dazu einen Artikel veröffentlich: "Künstliche Befruchtung; Warum deutsche Paare ins Ausland gehen". Mehr Informationen auf: www.ivfzentrum.de | ||||||
![]()
Veröffentlicht von Shila Meyer Behjat
am 16/10/2010 | ||||||
Inhaltsverzeichnis
Gesetzeslage: Künstliche Befruchtung & ihre Grenzen
▼
|
» (0) |
|
| ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||