Mutterschutz in der EU

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Mutterschutz in der EU

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 - Mutterschutz in der EU
Mutterschutz in der EU
Wie lang ist Ihr Mutterschutz? Bekommen Sie das volle Gehalt? Und könnte auch ihr Partner eine Auszeit nach der Geburt nehmen?

Tja, kommt darauf an, wo Sie wohnen. Mutterschutz in der EU ist so unterschiedlich wie unsere Geschmäcker für gutes Essen. Nun ist ein richtiger Streit entbrannt. Die Frage: Was und wie lang ist der richtige Mutterschutz? Und wo bleiben die Väter?

Frauen in Schweden bekommen mehr als ein Jahr (480 Tage) bezahlten Mutterschutz. In Italien, Großbritannien oder Frankreich ist Mutterschutz lediglich ein paar Wochen lang. In Deutschland haben Frauen derzeit 14 Wochen Mutterschutz, sechs davon vor und acht nach der Geburt.

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Auch die Meinungen darüber, ob auch Väter in den Mutterschutz einbezogen werden sollen, gehen in völlig verschiedene Richtungen. In skandinavischen Ländern gehört es schon lange selbstverständlich dazu. Väter bekommen dort genauso wie Mütter eine bezahlte Auszeit rund um die Geburt.

Ihre europäischen Nachbarn haben damit größere Probleme. Nur Großbritannien (zwei Wochen), Frankreich (elf Tage in den ersten vier Monaten), Slowenien (90 Tage, 15 davon in den ersten sechs Monaten) und Belgien (zehn Tage) haben auch Regelungen für frisch gewordene Väter. In Deutschland gibt es noch nicht einmal ein Wort dafür. Mutterschutz bleibt Frauensache, genauso wie in Österreich.

Wichtig: Elterngeld und Elternzeit beziehen zwar auch Väter mit ein. Sie sind jedoch weit umständlicher und nicht automatisch an die Geburt gekoppelt. Zudem gibt es beim Elterngeld nur einen Teil des Gehalts.

Jetzt will das EU-Parlament einschreiten und EU-weit gleiche Standards einführen. Mindestens 20 Wochen Mutterschutz soll es geben, bei vollem Gehalt, so lautet die neue Mutterschutzrichtlinie. Zwei Wochen sollen die Väter bekommen. So lautet der Vorschlag, über den die Abgeordneten nun abzustimmen haben.

Derzeit liegt der EU-Minimumstandard bei 14 Wochen, eine gemeinsame verbindliche Regelung der Bezahlung gibt es nicht. Und Väter sind bisher nicht einbezogen worden. Verabschiedet die EU solche Standards, dürfen nationale Gesetze diese nicht mehr unterlaufen; sie dürfen dann nur noch ein Mehr bieten.

Vielen geht die neue Regelung zu weit, das Parlament ist gespalten. Was sind die Vorteile eines gemeinsamen Mutterschutzes? Wer soll die zusätzlichen Kosten bezahlen? Wir stellen die wichtigsten Argumente in der Debatte vor.




smb

 
  

Veröffentlicht von Shila Meyer Behjat
am 24/11/2010
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