Das erste Gesetz, das in Deutschland Regelungen bezüglich dem Handel, der Herstellung und dem Verbrauch von Betäubungsmitteln regelte, war das Opiumgesetz von 1929. Dieses Gesetz wurde am 10. Januar 1972 durch das Betäubungsmittelgesetz (BtMG) abgelöst. Bis heute wurde dieses Gesetz über 30 mal geändert. Das Betäubungsmittelgesetz regelt alle im Zusammenhang mit Drogen auftretenden rechtlichen Fragen, wobei auch festgelegt wird, was als Drogen nach diesem Gesetz zu gelten hat. Das Betäubungsmittelgesetz (BtMG) vom 28. Juli 1981 in der Fassung der Bekanntmachung vom 1. März 1994, zuletzt geändert durch Artikel 1 der Verordnung vom 14. Februar 2007, ist im Folgenden dargestellt. Das Grundstoffüberwachungs-Gesetz befasst sich u.a. mit allen Substanzen, die selber noch keine Betäubungsmittel sind, aus denen aber sehr leicht solche herzustellen sind. Das BtMG heißt exakt: Gesetz über den Verkehr mit Betäubungsmitteln.
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