 Lebensmittel im Supermarkt | Am 19.01.2007 ist in den Ländern der Europäischen Union (EU) eine neue Verordnung (Verordnung (EG) Nr. 1924/2006) in Kraft getreten, die seit dem 01.07.2007 gilt. Sie regelt, wie und in welcher Form die so genannten nährwert- und gesundheitsbezogenen Angaben auf Lebensmitteln gekennzeichnet werden müssen. Mit diesen Angaben soll sich der Verbraucher über den Gehalt von Kalorien, Fett, Eiweiß, Kohlenhydraten, Ballaststoffen, Vitaminen, Mineralstoffen und anderen ggf. genannten Nährstoffen informieren können, wie zum Beispiel über den Gehalt von Salz/Natrium, Zucker oder gesättigten Fettsäuren. Durch die Verordnung soll der Verbraucher besser vor Irreführung und Täuschung beim Lebensmittelkauf geschützt werden.
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