Religiöse Formalitäten bei kirchlichen Trauungen

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Religiöse Formalitäten bei kirchlichen Trauungen


Vor der Hochzeit ist einiges zu erledigen - Religiöse Formalitäten bei kirchlichen Trauungen
Vor der Hochzeit ist einiges zu erledigen
Klar, eine Hochzeit ist nicht nur der schönste Tag im Leben, sondern bedeutet auch viel Arbeit:

Ämtergänge, Organisation der Feier, Bestellung des Hochzeitsmenüs und der Unterhaltung und vieles mehr. Wer es klassisch mag und neben einer standesamtlichen Hochzeit eine zumeist noch romantischere kirchliche Trauung durchführen lassen möchte, hat je nach Religionszugehörigkeit zudem zusätzlich einige Formalitäten zu erledigen.

Wie steht es hierbei zum Beispiel um die Trauzeugen? Was muss man beachten, wenn man in einer anderen Gemeinde als der Heimatgemeinde heiraten möchte? Und kann man ein zweites Mal eine kirchliche Trauung durchführen lassen? Sie merken schon, auch in Sachen Religion wartet viel Arbeit im Vorfeld der Hochzeit auf Sie...

Trauzeugen bei der kirchlichen Trauung
Auch in Sachen Religion muss einiges vorbereitet werden...
Auch in Sachen Religion muss einiges vorbereitet werden...
Bei der Entscheidung, ob man Trauzeugen bei seiner kirchlichen Trauung zur Unterstützung dabeihaben möchte, kann nicht jedes Paar frei entscheiden.

In der katholischen Kirche ist die Anwesenheit von zwei Trauzeugen eine Formalität, in der evangelischen Kirche kann das Paar hingegen frei entscheiden, ob es von dieser religiösen Formalität Gebrauch machen möchte oder nicht.

Bei den Katholiken gilt in der Regel zudem, dass die Trauzeugen einer christlichen Kirche angehören sollten.

Kirchliche Trauungen von gleichgeschlechtlichen Paaren
Trauungen - in dem Sinne wie dieser Begriff bei heterosexuellen Paaren verwendet wird - gibt es für gleichgeschlechtliche Paare bislang immer noch nicht. Die evangelische Kirche weicht allerdings etwas von den Formalitäten, die andere Religionsgemeinschaften gesetzt haben, ab: Gleichgeschlechtliche Paare können in einigen evangelischen Kirchen eine Segnung erhalten. Zu diesem Zwecke können spezielle Segnungsgottesdienste durchgeführt werden. Das ist zwar nicht das Gleiche wie eine kirchliche Trauung, den Partnern wird allerdings die Gelegenheit gegeben, ihre Liebe zueinander vor der Gemeinde zu bekennen und den Segen Gottes zu erhalten.
Formalitätendschungel: Taufschein, Dispens, Delegation und Co.
Formulare und Dokumente müssen alle da sein, bevor der Brautvater siene Tochter zum Altar führen kann
Formulare und Dokumente müssen alle da sein, bevor der Brautvater siene Tochter zum Altar führen kann
Natürlich wäre es ja viel zu einfach, wenn nicht auch die Kirche eine Reihe von Formularen und Dokumenten bereithalten würde, die vor einer kirchlichen Trauung ausgefüllt oder eingereicht werden müssen. Sowohl in der katholischen als auch in der evangelischen Kirche sind in jedem Fall ein aktueller Taufschein, der Personalausweis, Firmungszeugnis sowie die Anmeldebescheinigung zur standesamtlichen Hochzeit vorzulegen. Sollte die standesamtliche Hochzeit schon vollzogen sein, ist natürlich nicht die Anmeldebescheinigung, sondern die Hochzeitsurkunde beizubringen. Für alle Reisefreudigen, die eine katholische Trauung in einer anderen Gemeinde in Deutschland durchführen lassen möchten als ihre Heimatgemeinde gilt, dass sie eine Erlaubnis ihres Gemeindepfarrers benötigen. Damit haben die papiernen Formalitäten bei der katholischen Kirche allerdings ein Ende.
Nicht so hingegen in der evangelischen Kirche, was man ihr aufgrund ihrer Liberalität gar nicht zugetraut hätte. Hier gilt: Alles was katholische Heiratswillige einreichen müssen, müssen evangelisch auch, wenn sie eine kirchliche Trauung wünschen. Hinzu kommen solch seltsame Sachen wie eine Delegation und ein Dispens. Bevor nun Hektik aufkommt: Beide Dokumente müssen nur in speziellen Fällen eingereicht werden. Eine Delegation wird ausgestellt, wenn der eigene Gemeindepfarrer die kirchliche Trauung in einer anderen evangelischen Gemeinde durchführen soll. Ein Dispens ist notwendig, wenn einer der Brautleute katholisch ist. Das Plus an Freiheit in der evangelischen Kirche geht also auch mit einem Plus an Bürokratie und Formalitäten einher.
Darf man ein zweites Mal kirchlich heiraten?
 
Sie möchten gern ein zweites Mal eine kirchliche Trauung vornehmen lassen? In diesem Fall sind eindeutig Probleme vorprogrammiert: Schließlich wird eine Ehe aus christlicher Perspektive auf Lebzeiten geschlossen. Ein Hintertürchen kann es bei den Katholiken geben, wenn der Partner, der schon einmal verheiratet war, nicht der Formalität der Formpflicht nachgekommen ist: Falls eine erste Ehe nur standesamtlich geschlossen wurde, die zweite aber sowohl standesamtlich als auch durch ein katholisches Zeremonielle geschlossen werden soll, kann eine kirchliche Trauung durchaus möglich sein.
In bestimmten Fällen können auch von evangelischer Seite Ausnahmegenehmigungen erteilt werden, die eine zweite kirchliche Trauung ermöglichen. Sie sollten sich in jedem Fall bei dieser Frage vertrauensvoll an Ihren Gemeindepfarrer wenden, man verliert schnell den Überblick über die religiösen Formalitäten und Sonderfälle.
Alternativen zu einer kirchlichen Trauung können zivile Trauungen sein, die zum Beispiel durch freie Theologen begleitet werden. Hier wird es auch Paaren, die jeweils eine andere Religion aufweisen, ermöglicht, in den Genuss eines romantischen Zeremoniells zu kommen, ohne dass sie auch auf die unterschiedlichen religiösen Formalitäten Rücksicht nehmen müssten.

Hier finden Sie weitere Informationen rund um das Thema Hochzeit.

Veröffentlicht von der Hochzeit-Redaktion
am 17/11/2008 16:20:00
Die Lesernote: 2.8/5
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