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Religiöse Formalitäten bei kirchlichen Trauungen | |||||||||
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Trauzeugen bei der kirchlichen Trauung
In der katholischen Kirche ist die Anwesenheit von zwei Trauzeugen eine Formalität, in der evangelischen Kirche kann das Paar hingegen frei entscheiden, ob es von dieser religiösen Formalität Gebrauch machen möchte oder nicht. Bei den Katholiken gilt in der Regel zudem, dass die Trauzeugen einer christlichen Kirche angehören sollten. Kirchliche Trauungen von gleichgeschlechtlichen Paaren
Trauungen - in dem Sinne wie dieser Begriff bei heterosexuellen Paaren verwendet wird - gibt es für gleichgeschlechtliche Paare bislang immer noch nicht. Die evangelische Kirche weicht allerdings etwas von den Formalitäten, die andere Religionsgemeinschaften gesetzt haben, ab: Gleichgeschlechtliche Paare können in einigen evangelischen Kirchen eine Segnung erhalten. Zu diesem Zwecke können spezielle Segnungsgottesdienste durchgeführt werden. Das ist zwar nicht das Gleiche wie eine kirchliche Trauung, den Partnern wird allerdings die Gelegenheit gegeben, ihre Liebe zueinander vor der Gemeinde zu bekennen und den Segen Gottes zu erhalten.
Formalitätendschungel: Taufschein, Dispens, Delegation und Co.
Nicht so hingegen in der evangelischen Kirche, was man ihr aufgrund ihrer Liberalität gar nicht zugetraut hätte. Hier gilt: Alles was katholische Heiratswillige einreichen müssen, müssen evangelisch auch, wenn sie eine kirchliche Trauung wünschen. Hinzu kommen solch seltsame Sachen wie eine Delegation und ein Dispens. Bevor nun Hektik aufkommt: Beide Dokumente müssen nur in speziellen Fällen eingereicht werden. Eine Delegation wird ausgestellt, wenn der eigene Gemeindepfarrer die kirchliche Trauung in einer anderen evangelischen Gemeinde durchführen soll. Ein Dispens ist notwendig, wenn einer der Brautleute katholisch ist. Das Plus an Freiheit in der evangelischen Kirche geht also auch mit einem Plus an Bürokratie und Formalitäten einher.
Darf man ein zweites Mal kirchlich heiraten?
In bestimmten Fällen können auch von evangelischer Seite Ausnahmegenehmigungen erteilt werden, die eine zweite kirchliche Trauung ermöglichen. Sie sollten sich in jedem Fall bei dieser Frage vertrauensvoll an Ihren Gemeindepfarrer wenden, man verliert schnell den Überblick über die religiösen Formalitäten und Sonderfälle.
Alternativen zu einer kirchlichen Trauung können zivile Trauungen sein, die zum Beispiel durch freie Theologen begleitet werden. Hier wird es auch Paaren, die jeweils eine andere Religion aufweisen, ermöglicht, in den Genuss eines romantischen Zeremoniells zu kommen, ohne dass sie auch auf die unterschiedlichen religiösen Formalitäten Rücksicht nehmen müssten.
Hier finden Sie weitere Informationen rund um das Thema Hochzeit. |
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Veröffentlicht von der Hochzeit-Redaktion am 17/11/2008 16:20:00 | |||||||||
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