Die muslimische Hochzeit variiert je nach kulturellem Hintergrund des Brautpaares. Der Ablauf der Zeremonie und die Dauer der Festlichkeiten hängen schon allein davon ab, ob die muslimische Hochzeit in der Stadt oder auf dem Land stattfindet.
Wer kann muslimisch heiraten?
- Ein Mann oder eine Frau muslimischen Glaubens.
- Ein muslimischer Mann darf eine nicht-muslimische Frau heiraten, die einer anderen monotheistischen Religion angehört, also eine Christin oder Jüdin. Es besteht für die Braut keine Verpflichtung, zum muslimischen Glauben überzutreten. Die gemeinsamen Kinder müssen allerdings nach islamischer Tradition erzogen werden.
- Eine muslimische Frau darf keinen nicht-muslimischen Mann heiraten, es sei denn, er tritt zum muslimischen Glauben über.
- Eine muslimische Hochzeit ist auch für verwitwete und/oder geschiedene Personen möglich.
- Eine muslimische Frau ist bei der ersten Eheschließung dazu verpflichtet, die Zustimmung ihres Vormunds (Wali) einzuholen.
Formalitäten für die muslimische Hochzeit
Einen Monat vor dem geplanten Hochzeitsdatum wird die standesamtliche Eheurkunde der muslimischen Autoritätsperson übergeben, die die Trauung vornehmen soll, zum Beispiel dem Imam (Vorbeter in der Moschee) oder dem Kadi (islamische Richter). Das Paar sollte das Vorgespräch nutzen, um offene Fragen an den Koranexperten zu stellen und über die angedachten Ehevereinbarungen zu sprechen:
Bei der muslimischen Hochzeit gehen die Partner einen Ehevertrag ein, in dem grundlegende Vereinbarungen über die Rechte und Pflichten des zukünftigen gemeinsamen Lebens getroffen werden. Der Ehemann verpflichtet sich mit der Hochzeit dazu, finanziell für seine Frau zu sorgen und ihr mindestens denselben Lebensstandard zu ermöglichen, den sie vor der Ehe gewohnt war. Der Ehemann kann im Ehevertrag zum Beispiel auch festlegen, dass er mit dem Studium, der Berufstätigkeit und Empfängnisverhütung seiner Frau einverstanden ist. Auch die Bestimmung des Wohnorts, die Aufgabenverteilung im Haushalt, die islamische Erziehung der Kinder oder Scheidungsmodalitäten werden im Ehevertrag geregelt.
Die muslimische Hochzeit sieht ebenfalls vor, dass der Mann der Braut eine Mitgift (Mahr) in Form von Geld oder Wertgegenständen (Schmuck, Möbel, Immobilien…) übergibt. Diese Mitgift wird auch Morgengabe genannt, weil sie der Braut traditionell nach der Hochzeitsnacht übergeben wurde. Die Morgengabe ist ein Geschenk an die Braut, aber auch eine finanzielle Absicherung im Falle einer Scheidung oder im Todesfall des Ehemannes. Die Höhe der Mitgift wird vertraglich/notariell festgelegt und ist nach oben hin offen. Wenn die Frau einverstanden ist, kann die Schenkung auch nur einen rein symbolischen Charakter haben (eine Goldkette, ein Ring...)
 Die Henna-Bemalung hat mit dem Islam eigentlich nichts zu tun! | Eine kurze Zeremonie
Die muslimische Hochzeit ist häufig eine Mischung aus Religion und örtlichen Traditionen. Man sollte sorgfältig zwischen der Sunna des Propheten und den Traditionen unterscheiden, die größtenteils nicht-islamisch sind!
Vielerorts ist es zum Beispiel üblich, die Hände und Füße der Braut am Vorabend der Hochzeit mit Henna zu bemalen, um böse Blicke abzuwenden und dem Brautpaar Glück und Fruchtbarkeit zu wünschen. Mit dem Islam hat dies aber streng genommen nichts zu tun, denn wer glaubt, dass jemand außer Allah das Brautpaar beschützen kann, begeht „Schirk“ (Nebengötzerei).
Die muslimische Hochzeit: Das Ja-Wort vor Allah
Nach dem Standesamt findet die muslimische Hochzeit entweder bei den Brauteltern, in einem reservierten Hochzeitssaal oder in der Moschee statt. Die Zeremonie beginnt mit einer arabischen Lobeshymne auf Allah (Khutbah) und der Lesung von Koranversen.
Die Eheleute geben sich vor dem Imam im Beisein von zwei Trauzeugen das Ja-Wort. Der Imam fragt den Vormund der Braut, ob er die hier anwesende Frau dem hier anwesenden Mann übergibt und stellt dem zukünftigen Ehemann noch einmal direkt dieselbe Frage.
Sobald beide das Einverständnis zur Ehe gegeben haben, folgen Anrufungen an Allah zugunsten der Vermählten.
Schon gewusst?
- Vor der Hochzeit enthaart und wäscht sich die Braut selbst.
- Es ist häufig üblich, dass Männer und Frauen während der Hochzeit getrennt voneinander in unterschiedlichen Räumen feiern, damit die Frauen ungestört tanzen können.
- Laut dem Koran hat ein Muslim das Recht, bis zu vier Ehefrauen zu haben, vorausgesetzt, er ist fähig, allen genau denselben Lebensstandard zu bieten und sie völlig gleich zu behandeln. Dies ist jedoch fast unmöglich, was selbst im Koran steht (Sure 4:129):
„Und ihr könnt zwischen den Frauen keine Gerechtigkeit üben, so sehr ihr es auch wünschen möget.“ Davon abgesehen ist Polygamie (Vielehe) in Deutschland verboten.
- Es gibt Muster für einen islamischen Ehevertrag. Damit die Vereinbarung nicht nur im Heimatland, sondern auch in Deutschland Gültigkeit hat, sollte der Vertrag von einem Notar beglaubigt werden.
- Mit dem Eheversprechen begeht das Brautpaar einen Gotteseid, den es einzuhalten gilt. Wer seinen Ehepartner schlecht behandelt oder fremd geht, bricht diesen Eid mit dem Schöpfer und begeht eine große Sünde.
- Der Islam erkennt die Unfruchtbarkeit des Mannes als legitimen Scheidungsgrund an. Eine Frau darf die Scheidung einreichen (Chulla), muss dann aber die Mitgift zurückzahlen. In jedem Fall bleibt die Scheidung laut dem Propheten "das von Gott verhassteste Erlaubte".
Weitere Informationen über die muslimische Hochzeit:
Islamische Glaubensgemeinschaft Deutschland
Häufige Fragen zur islamischen Ehe
Beratungsstelle für binationale Ehen
Außerdem auf goFeminin.de:
> Hamam & Co: Beauty-Rituale aus dem Orient
> Forum Mischehen und Mischbeziehungen
> Aygül Özkan: Paradebeispiel einer neuen Klasse
LC
|