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Ein tiefer gieriger Blick in den Ausschnitt der Bluse, eine vielleicht zufällige Berührung des Knies unter dem Konferenztisch oder eine anzügliche Flirt-Mail ... Jede zweite Frau wurde schon einmal sexuell am Arbeitsplatz belästigt.
Viele sind nach solchen Vorfällen irritiert und unsicher, ob es sich denn auch wirklich um sexuelle Belästigung handelt. Vielleicht war es auch nur ein derber Witz, ein hilflos-misslunger Flirtversuch des Kollegen oder eben doch Belästigung. Das hängt ganz vom Empfingen der einzelnen ab und natürlich von dem Verhältnis, das man zu dem Kollegen hat.
Eine Definition über sexuelle Belästigung findet sich in Paragraph 3 Absatz 4 des AGG (Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz):
"Sexuelle Belästigung ist eine Benachteiligung (...), wenn ein unerwünschtes, sexuell bestimmtes Verhalten, wozu auch unerwünschte sexuelle Handlungen und Aufforderungen zu diesen, sexuell bestimmte körperliche Berührungen, Bemerkungen sexuellen Inhalts sowie unerwünschtes Zeigen und sichtbares Anbringen von pornographischen Darstellungen gehören, bezweckt oder bewirkt, dass die Würde der betreffenden Person verletzt wird, insbesondere wenn ein von Einschüchterungen, Anfeindungen, Erniedrigungen, Entwürdigungen oder Beleidigungen gekennzeichnetes Umfeld geschaffen wird."
Als sexuelle Belästigung gilt zum Beispiel, wenn Ihr Sitznachbar seine Playboy-Falt-Poster im gemeinsamen Büro zur Schau stellt, Ihnen ständig seine körperliche Gegenwart aufdrängt, indem er Sie bei jeder Gelegenheit anfasst und Ihre Brüste oder Ihren Po streift oder aber Ihnen einfach permanent dreist ins Dekolleté stiert.
Beispiele für sexuelle Belästigung:
- Ihr Kollege hängt ganz unverblümt seine Sammlung an Pornobildchen im Büro auf.
- Ihr Kollege starrt Ihnen permanent in den Ausschnitt oder auf die Brüste.
- "Na Kleine, wie wär's denn mit uns beiden?" - Auch verbale sexuelle Anspielungen sind Belästigung.
- Ihr Kollege steht auf Körperkontakt, fasst Sie bei jeder Gelegenheit an.
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