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 Schulpflicht ist nicht gleich Schulfähigkeit | Was bedeuten Schulpflicht und Schulfähigkeit?
Zwischen Schulpflicht und Schulfähigkeit besteht ein großer Unterschied: Schulpflichtig sind in Deutschland alle Kinder ab dem 6. Geburtstag.
Schulfähig ist ein Kind aber erst, wenn es körperlich und psychisch den Anforderungen der Schule gewachsen ist.
Der Ablauf ist in der Regel folgender:
Sie werden als Eltern automatisch vom Schulamt informiert, wenn Ihr Kind schulpflichtig ist. Dann suchen Sie sich die Grundschule aus, in der Ihr Kind eingeschult werden soll und melden Ihr Kind vor Ort an. Anschließend werden Sie über einen Termin beim Schularzt informiert, der die Schulfähigkeit Ihres Kindes überprüfen soll. Ist das Kind schulfähig, entscheidet der Schulleiter, ob das Kind in der Schule aufgenommen wird. Ist dies der Fall, bekommen Sie eine Anmeldebestätigung und Informationen über den 1. Schultag. Ist das Kind nicht schulfähig, wird Ihnen empfohlen, Ihr Kind bis zum nächsten Jahr zurückzustellen.
 Die Schulpflicht besteht ab 6 Jahren, die Schulfähigkeit setzt sich aus mehreren Faktoren zusammen | Wenn Sie der Meinung sind, Ihr Kind ist vorzeitig schulfähig, müssen Sie selbstständig einen Antrag beim Schulamt stellen, um dies überprüfen zu lassen und den oben genannten Vorgang zu starten.
svh
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