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Umtauschrecht

  

Nicht immer bekommt man, was man sich wünscht. Wie sieht es da mit dem Umtauschrecht aus? - Umtauschrecht
Nicht immer bekommt man, was man sich wünscht. Wie sieht es da mit dem Umtauschrecht aus?
Weihnachten ist überstanden, die Bäuche sind gefüllt und der Stress fällt langsam aber sicher endlich von uns ab. Das sollte er zumindest. Doch für viele geht es jetzt erst richtig los. Und zwar mit dem nachweihnachtlichen Umtauschstress. Der Schal von Tante Inge ist viel zu bunt, die CD vom Bruder liegt schon im Regal und das hundertste Nachthemd von Mama wird die Kommode sprengen. Nur gut, dass das alles umgetauscht werden kann. Aber kann es das wirklich? Wie sieht es eigentlich mit dem deutschen Umtauschrecht aus?


Umtauschrecht im Einzelhandel
Hier muss grundlegend unterschieden werden zwischen dem Umtauschrecht bei nicht beschädigter und bei beschädigter Ware.

  • Unbeschädigte Ware: Wenn Sie im Einzelhandel beispielsweise eine Hose kaufen und diese nicht beschädigt oder als mangelhaft ausgezeichnet ist, haben Sie kein Recht, diese Hose umzutauschen oder zurückzugeben.

    Ausnahme: Wenn der Händler Ihnen aus Kulanz den Umtausch oder die Rückgabe zusagt, können Sie das natürlich auch. Lassen Sie sich das aber auf jeden Fall beim Kauf auf dem Kassenbon oder auf einem seperaten Zettel quittieren.
  • Beschädigte Ware: Anders sieht es aus, wenn Sie etwas kaufen, das beschädigt ist, d.h. Mängel aufweist. In diesem Fall dürfen Sie Ihren Kauf beim Händler reklamieren. Das bedeutet allerdings nicht, dass Sie sofort und automatisch Ihr Geld zurück bekommen oder einen Gutschein.Der Händler hat nämlich das Recht auf zwei Nachbesserungsversuche. Das bedeutet, er ist verpflichtet, die Ware zu reparieren oder für Ersatz zu sorgen. Sollte dem Händler das nicht gelingen, kann der Käufer entweder den Kaufpreis mindern oder aber die Ware gegen Erstattung des Kaufpreises zurückgeben.

    Tipp: Ist die Ware mangelhaft und der Verkäufer konnte Sie mit zwei Versuchen nicht ausbessern, müssen Sie sich nicht mit einem Gutschein begnügen, sondern können Ihr Geld zurückverlangen

    Tipp: Wenn Sie mangelhafte Ware gekauft haben, können Sie sich damit direkt an den Verkäufer wenden. Sie müssen sich nicht an den Hersteller verweisen lassen!

Umtauschrecht im Einzelhandel bei reduzierter Ware
Auch Ware, die reduziert ist, kann umgetauscht werden - allerdings nur dann, wenn sie nicht aus dem Grund reduziert ist, wegen dem man umtauschen möchte. Das heißt: Kaufen Sie eine Hose mit einem kleinen Loch und bekommen diese wegen des Mangels günstiger, können Sie sie nicht mit der Begründung umtauschen, sie habe ein Loch.

Umtauschrecht nur mit Originalverpackung?
Auch hier muss unterschieden werden zwischen unbeschädigter und beschädigter Ware. Ist die Ware unbeschädigt und es somit Kulanz des Händlers, diese umzutauschen, muss die Ware original verpackt vorliegen. Außerdem brauchen Sie den Kassenbon, um zu beweisen, dass Sie die Ware tatsächlich bei diesem Händler gekauft haben.

Anderes sieht es bei beschädigter Ware aus. In diesem Fall müssen Sie sie nicht originalverpackt zurückgeben, sondern können - wie oben beschrieben - die Ware reklamieren.


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jw

 
  

Veröffentlicht von
am 28/12/2009
Die Lesernote:5/5 
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Inhaltsverzeichnis Alles zum Thema Umtauschrecht
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: « Vielen Dank für eure Hinweise, wir haben den Text jetzt noch einmal überarbeitet und auf den aktuellen Stand (November 2010) gebracht... »
: « Nicht nur mit der Frist beim Onlinekauf besteht hier ein Fehler, auch das mit der Originalverpackung ist Unfug... »
: « Beim online-Kauf (eBay und co.) haben Sie nicht - wie hier im Bericht angegeben - 2 Wochen, sondern 1 Monat das Rückgabe- bzw... »
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