Umtauschrecht bei Käufen im Internet - Umtauschrecht

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Umtauschrecht bei Käufen im Internet

 

Wie ist mein Umtauschrecht bei Käufen im Internet? - Umtauschrecht bei Käufen im Internet
Wie ist mein Umtauschrecht bei Käufen im Internet?
Umtauschrecht bei Käufen im Internet
Kaufen Sie etwas in einem Onlineshop, sieht das Umtauschrecht anders aus. Bei so genannten Fernabsatzgeschäften (z.B. Einkäufe im Internet, Katalog, am Telefon oder auch an der Haustür) haben Sie das Recht, die Ware innerhalb einer zweiwöchigen Frist zurückzuschicken - und zwar ohne Angabe von Gründen. Ihr Geld bekommen Sie dann zurück. Hier greift das gesetzliche Widerrufsrecht.

Wann beginngt die Frist?
Die zwei Wochen, innerhalb derer Sie die Ware gegen Erstattung des Kaufpreises zurückschicken können, beginnt am Tag des Erhalts der Ware und mit dem Erhalt der konkreten Belehrung über Ihr Umtauschrecht.

Ist "ebay" ein Sonderfall?
Lange Zeit hatte man bei "ebay" das Recht, die Ware bis zu vier Wochen nach Erhalt und mit Erhalt der konkreten Belehrung über das Umtauschrecht zurückzuschicken. Das ist seit 2010 nicht mehr der Fall. Auch bei Käufen auf "ebay" müssen Sie Ware, die Sie nicht behalten wollen, innerhalb der oben beschriebenen zweiwöchigen Frist zurückschicken.

  • Tipp: Achten Sie genau darauf, wann die Frist beginnt, und halten Sie sich an diese. Und: Schicken Sie die Ware nicht einfach nur zurück, sondern legen Sie Ihren Widerruf auch schriftlich bei, dann sind Sie auf der sicheren Seite!


Ausnahmen vom normalen Umtauschrecht bei Internetkäufen
Ausgenommen von der zweiwöchigen Rückgabemöglichkeit ohne Angabe von Gründen sind Maßanfertigungen (ein maßgeschneidertes Kleid etwa), Software, verderblichen Lebensmitteln sowie CDs, Videos und DVDs, die entsiegelt sind. In diesen Fällen haben Sie kein Umtauschrecht.


Sonderfall Privatverkäufer im Internet
Ein weiterer Sonderfall ist der Kauf von Ware bei einem Privatverkäufer wie z.B. bei "Amazon Marketplace": Privatverkäufer brauchen Ihnen kein Widerrufsrecht einzuräumen, d.h. Sie müssen davon ausgehen, dass Sie die Ware nicht umtauschen bzw. zurückgeben können.

  • Tipp: Es ist nicht immer ganz einfach, Privatverkäufer von gewerblichen Händlern zu unterscheiden. Ein Hinweis auf einen gewerblichen Händler, der sich als Privatverkäufer zu seinem Vorteil ausgibt, könnte man in der drei- bis vierstelligen Anzahl der Bewertungen sehen.
Umtauschrecht bei Internetkäufen nur mit Originalverpackung?
Bei nicht-versiegelten Waren wie zum Beispiel Kleidung, die Sie im Internet oder im Katalog kaufen (Fernabsatz), können Sie auch ohne Originalverpackung umtauschen. Auch Bücher dürfen geöffnet umgetauscht werden. Allerdings sollten sie selbstverständlich in einwandfreiem Zustand sein.
  • Tipp: Wenn nichts zum Thema Originalverpackung vermerkt ist, gehen Sie am besten davon aus, dass ein Umtausch nur mit Originalverpackung möglich ist. Das empfiehlt auch die Verbraucherzentrale.

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Veröffentlicht von
am 28/12/2009
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: « Vielen Dank für eure Hinweise, wir haben den Text jetzt noch einmal überarbeitet und auf den aktuellen Stand (November 2010) gebracht... »
: « Nicht nur mit der Frist beim Onlinekauf besteht hier ein Fehler, auch das mit der Originalverpackung ist Unfug... »
: « Beim online-Kauf (eBay und co.) haben Sie nicht - wie hier im Bericht angegeben - 2 Wochen, sondern 1 Monat das Rückgabe- bzw... »
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