|
Elterngeld – das müssen Sie wissen... | |||||||||||||||
|
| |||||||||||||||
| |||||||||||||||
| |||||||||||||||
MindestelterngeldWer gar kein Einkommen hatte, beispielsweise Hausfrauen oder Hausmänner, Arbeitslose, Studierende oder Teilzeitbeschäftigte oberhalb der Bemessungsgrenze, erhält ein zwölfmonatiges Mindestelterngeld von 300 Euro. Dieses wird nicht mit anderen Sozialleistungen (z. B. Arbeitslosengeld II) verrechnet. | |||||||||||||||
| |||||||||||||||
|
Veröffentlicht von der Mama & Co-Redaktion
am 12/01/2009 | |||||||||||||||
Inhaltsverzeichnis
Elterngeld, Erziehungsgeld und Mutterschutz im Überblick
▼
| |||||||||||||||
» (0) |
|
| ||||||||||||||||||||||