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Unter Exhibitionismus (lat. exhibere: hinhalten, darbieten) versteht man ein abweichendes Sexualverhalten, bei welchem eine Person seine Geschlechtsorgane vor anderen – meist Mädchen oder Frauen – ohne deren Einverständnis zur Schau stellt. Ein Exhibitionist empfindet eine (sexuelle) Genugtuung und Befriedigung, wenn er sich vor anderen Menschen ganz oder teilweise entblößt und so Schock oder Überraschung bei ihnen hervorrufen kann. Exhibitionismus gibt es in unterschiedlichen Ausprägungen. Einige der meist männlichen Exhibitionisten befriedigen sich während der Zurschaustellung ihrer Geschlechtsorgane selbst, andere nicht. Meist wünschen sie keinen näheren Kontakt zu ihrem Opfer. Exhibitionistische Handlungen sind nach Paragraph 183 des Strafgesetzbuchs generell strafbar.
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