Scheidung: So kann es gehen |
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 Eltern streiten sich und das Kind steht dazwischen | Wer bekommt die Kinder?
Ehepartner haben grundsätzlich gemeinsames Sorgerecht. Bei einer einvernehmlichen Scheidung können die Partner selbst vereinbaren, wie die Umgangsregelung aussehen soll. Gibt es darüber Streit, wird diese im Scheidungsprozess entschieden.
Wie viel Unterhalt steht mir zu?
Versorgungsausgleich: Der Versorgungsausgleich wird unabhängig von sonstigem Unterhalt und unabhängig von der Form des Güterstandes (Zugewinngemeinschaft/Gütertrennung) durchgeführt. Hierbei ist das Ziel, eine gerechte Verteilung der Altersvorsorge zu erreichen, insbesondere wenn einer der Partner nicht gearbeitet, sondern die Kinder betreut und in dieser Zeit keine eigenen Rentenansprüche erworben hat. Der Versorgungsausgleich muss nicht extra beantragt werden, sondern er wird automatisch geregelt.
Zugewinnausgleich: Existiert kein Ehevertrag mit anderen Regelungen, leben die Ehepartner in der so genannten Zugewinngemeinschaft. Im Falle der Scheidung wird das Vermögen der Eheleute gerecht aufgeteilt.
Unterhalt: Sind Kinder vorhanden, muss der nicht betreuende Elternteil Barunterhalt leisten, der nach der so genannten Düsseldorfer Tabelle errechnet wird. Der Mindestunterhalt ist seit dem 1. Januar 2008 gesetzlich festgelegt (§ 1612a BGB) und darf in keinem Fall unterschritten werden.
Unterhalt der Mutter/des Vaters: Bei nicht miteinander verheirateten Eltern hat der nicht betreuende Partner dem betreuenden (häufig der Mutter) mindestens drei Jahre lang Unterhalt zu zahlen, der die Nachteile der Nichterwerbstätigkeit ausgleichen soll. Der Mindestunterhaltsbedarf beträgt 770 Euro, Höchstsatz sind 3/7 des unterhaltsrelevanten Nettoeinkommens des nicht betreuenden Partners. Dessen Selbstbehalt liegt bei 1000 Euro. Bei Ehepartnern wird zwischen Trennungsunterhalt und nachehelichem Unterhalt unterschieden: Trennungsunterhalt wird demjenigen Ehepartner gezahlt, der ein geringeres Einkommen hat. Nachehelicher Unterhalt wird gezahlt, wenn der Ehepartner zum Zeitpunkt der Scheidung bedürftig ist (z. B. aufgrund Kinderbetreuung, Krankheit, Alter etc.). Tritt die Bedürftigkeit erst nach der Scheidung auf, ist kein Unterhalt zu zahlen.
Wer darf in der Wohnung bleiben?
Grundsätzlich hat jeder der Ehepartner das Recht, in der gemeinsamen Wohnung zu bleiben. Auch wenn einer der beiden Alleinmieter oder Eigentümer ist, darf der andere nicht ohne weiteres „rausgeworfen“ werden - eine Ausnahme stellt z. B. häusliche Gewalt dar. Zieht einer der beiden freiwillig aus, darf er die Wohnung oder das Haus nicht ohne Absprache betreten - erst nach Ablauf des Trennungsjahres kann eine Neuregelung (z. B. Verkauf) geschaffen werden. Bei Streitigkeiten kann auch vom Familiengericht entschieden werden, wer die Wohnung behalten darf, in der Regel ist es der Partner, bei dem auch die Kinder leben.
Wer erhält die Möbel, das Auto?
Hat ein Partner Gegenstände mit in die Ehe gebracht, gehören sie ihm auch im Falle einer Scheidung. Über gemeinsam angeschaffte Möbel etc. sollte man sich am besten einig werden, ansonsten entscheidet auch hier letzten Endes das Gericht.
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