Entscheidung für oder gegen eine Abtreibung |
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 Abtreibung - eine Entscheidung mit Folgen | Eine (ungewollt) Schwangere sollte sich keinesfalls von ihrem Umfeld (insbesondere Partner, aber auch Eltern, Freunde) zu einer Entscheidung für oder gegen eine Abtreibung drängen lassen, wenn es nicht ihr eigener Wunsch ist. Das Risiko, im ein oder anderen Fall unter Depressionen, Schuldgefühlen, aber auch Wut und Abneigung dem Kind gegenüber zu leiden, ist groß.
Daher sollte man sich vor allem Gedanken machen, was man selbst leisten kann und will. Wer sich für das Kind entscheidet, sollte so bald wie möglich eine Beratungsstelle aufsuchen, die über finanzielle Möglichkeiten, Kinderbetreuung etc. informiert. Wer sich für einen Schwangerschaftsabbruch entscheidet, muss sich von einer anerkannten Beratungsstelle (z. B. Beratungsstellen der Gesundheitsämter) einen Beratungsschein ausstellen lassen. Erst drei Tage später darf eine Abtreibung vorgenommen werden. Wichtig: Manche Beratungsstellen informieren zwar, stellen jedoch keinen Schein aus (z. B. Caritas, Donum Vitae)!
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