|
Top 5 der am besten
bewerteten Artikel |
| Der goFeminin Team-BLOG | |
![]() | |
![]() | |
![]() | |
![]() | |
Schon gewusst?Online-Shopping | |||||||||
Anbieter überprüfen Wenn Sie im Internet etwas bestellen und den Anbieter bisher nicht können, sollten Sie unbedingt folgende Dinge tun:
Manche Internetshops sind mit anerkannten Gütesiegeln („Safer Shopping“, „Euro-Label“) ausgezeichnet und zum Shoppen daher empfehlenswert. Manche Labels geben zudem eine Geld-zurück-Garantie, beispielsweise „Trusted Shops“. Internetverträge Der Anbieter ist verpflichtet, bestimmte Informationen bereitzuhalten, beispielsweise ein Hinweis auf Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB), die vom Kunden abgerufen und gespeichert werden können. Entspricht die bestellte Ware nicht der Beschreibung, können Kunden auf zugesicherte Eigenschaften bestehen. Der Anbieter muss außerdem angeben, wenn zusätzlich zum Produktpreis (Brutto) weitere Kosten für den Kunden entstehen, z. B. Versandkosten. Beim Bezahlen mit Kreditkarte oder per Abbuchungsauftrag sollten Sie unbedingt darauf achten, dass Ihre Daten verschlüsselt übertragen werden. Zahlen Sie per Lastschrift, können Sie den Betrag bis zu sechs Wochen nach Abbuchung zurückbuchen lassen. Per Vorkasse sollten Sie nur zahlen, wenn Sie dem Anbieter vertrauen. Bei großen bekannten Online-Shops ist dies in der Regel problemlos, und auch kleinen Shops können Sie vertrauen, wenn diese z. B. über ein anerkanntes Gütesiegel verfügen.
Als Kunde steht Ihnen zwei Wochen lang ein gesetzliches Widerrufsrecht zu, nach dem Sie Ihren Vertrag ohne Angabe von Gründen widerrufen können. Die Frist beginnt mit der Belehrung über dieses Recht, frühestens jedoch ab Eintreffen der Ware bei Ihnen zu laufen. Es gibt jedoch Produkte, die hiervon ausgeschlossen sind – z. B. Sonderanfertigungen, entsiegelte Produkte (z. B. CDs) und Presseerzeugnisse (Zeitungen, Zeitschriften). Wird die von Ihnen bestellte Ware nicht oder zu spät geliefert, haben Sie zunächst die Möglichkeit, den Verkäufer anzumahnen und eine Frist zu setzen. Falls dieser weiterhin nicht reagiert, haben Sie unter Umständen Schadensersatzansprüche und zumindest das Recht, vom Vertrag zurückzutreten. Ist bereits mit Vertragsabschluss ein fester Liefertermin vereinbart, befindet sich der Verkäufer nach Ablauf automatisch in Verzug und es bedarf keiner weiteren Mahnung. Rücksendung Bei Waren bis zu 40 Euro enthält der Kaufvertrag meist eine Klausel, nach der Sie die Portokosten zu tragen haben. Ausnahme ist falsch oder mangelhaft gelieferte Ware – dann muss der Verkäufer für die Rücksendekosten aufkommen. Liegt ein Mangel vor, haben Sie als Käufer noch weiter darüber hinaus gehende Rechte. Zunächst müssen Sie den Verkäufer auffordern, die gelieferte Sache vertragsgemäß nachzubessern oder eine fehlerfreie Sache zu liefern. Wenn dies nicht möglich ist, dürfen Sie vom Vertrag zurücktreten oder Minderung geltend machen, wenn Sie die Ware trotzdem behalten möchten. Lesen Sie auch auf gofeminin.de: > Alles zum Thema Umtauschrecht > Schlussverkauf: Das müssen Sie wissen! > Sicher surfen im Internet: Kennen Sie die Risiken? |
|||||||||
![]() | |||||||||
|
» (0) |
|
| ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||