Fakten: Was ins Handgepäck darf |
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Seit November 2006 gelten für alle Flüge, die innerhalb der EU starten, besondere Richtlinien.
Aus Sicherheitsgründen dürfen Flüssigkeiten und auch Cremes und Gele nur unter bestimmten Voraussetzungen mit ins Handgepäck:
- Egal ob Deo, Gesichtscreme oder Parfum: Jeder einzelne Behälter darf nicht mehr als 100 ml fassen.
- Alles zusammen muss sich in einen Plastikbeutel verstauen lassen, der nicht mehr als 1 Liter umfasst.
- Tipp: Es eignet sich dazu ein Gefrierbeutel mit Zip-Technik. Keinen zur Hand? An allen Flughäfen sind die transparenten Tütchen inzwischen in Automaten zu haben (2 Stück circa 1 Euro).
Am besten verpacken Sie Ihre Kosmetika schon vor dem Sicherheitscheck in eines der Beutelchen. So helfen Sie, lange Wartezeiten zu vermeiden und gehen kein Risiko ein, Ihr Lieblingsparfum abgeben zu müssen.
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