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So segensreich Impfungen für die Menschheit auch sind - sie laufen nicht vollkommen ohne Risiken ab. Auch wenn sich bei den Nebenwirkungen meist um harmlose, vorübergehende Erscheinungen wie Rötungen, Schwellungen, Fieber und Störungen des Allgemeinbefindens handelt, so haben Impfungen in sehr seltenen Fällen auch schwerwiegende Folgen, die bleibende Schäden hinterlassen können.
Verbesserte Diagnosemöglichkeiten haben in den letzten Jahren gezeigt, dass viele vermeintliche Impfschäden in Wirklichkeit auf anderen, nicht erkannten Krankheiten beruhten. Viele seltene angeborene Krankheiten zeigen sich in den ersten Lebensmonaten - genau in der Zeit, in der laufend Impfungen stattfinden. Aufgrund dieses offenbar zeitlichen Zusammenhangs ist es nahe liegend, scheinbar unerklärliche schwere Erkrankungen des Säuglings mit einer kurz zuvor vorgenommenen Schutzimpfung in Verbindung zu bringen.
Mithilfe des Infektionsschutzgesetzes (IfSG), das seit dem 1.1.2001 in Kraft ist, soll hier für mehr Klarheit gesorgt werden. In § 20 Abs. 2 dieses Gesetzes wird die STIKO (ständige Impfkommission) beauftragt, Kriterien zu entwickeln, anhand deren eine übliche Impfreaktion und eine gesundheitliche Schädigung voneinander abgegrenzt werden können.
Leider sind schwerwiegende Schädigungen - ausgelöst durch eine Impfung - möglich, auch wenn sie außerordentlich selten sind. So bitter eine solche Schädigung im Einzelfall sein mag, so ist doch das Risiko eines ungeimpften Kinds um ein Vielfaches höher. Bei Masern beispielsweise kommt es nach einer Infektion 500-mal häufiger zu einer Hirnentzündung (Enzephalitis) als nach einer Impfung. Und nur mithilfe von Impfungen ist es möglich, eine Krankheit völlig auszurotten und so die Möglichkeit zu eröffnen, völlig ohne schädliche Nebenwirkungen leben zu können.
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