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Die Übernahme von Kosten für Impfungen ist in Deutschland gesetzlich geregelt. Laut § 20 des Gesetzes zur Stärkung des Wettbewerbs in der gesetzlichen Krankenversicherung, das seit dem 1. April 2007 gilt, sind Schutzimpfungen Pflichtleistungen der Krankenkassen. Für welche Impfungen die Kosten als Pflichtleistung von den Krankenkassen übernommen werden, bestimmt der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) auf der Grundlage der Empfehlungen der Ständigen Impfkommission (STIKO) am Robert Koch-Institut.
Die STIKO veröffentlicht ihre neuen Impfempfehlungen in regelmäßigen Abständen im so genannten Epidemiologischen Bulletin. Anschließend entscheidet der G-BA innerhalb von 3 Monaten, welche Empfehlungen in die Richtlinie über Schutzimpfungen nach § 20 Absatz 1 SGB V (Schutzimpfungs-Richtlinie) aufgenommen werden. Die erste Schutzimpfungs-Richtlinie wurde am 30. November 2007 veröffentlicht und trat rückwirkend zum 1. Juli 2007 in Kraft. Vorher waren alle Schutzimpfungen freiwillige Leistungen der Krankenkassen. Jedoch wurden auch damals schon Kosten für die Impfungen, welche die STIKO empfohlen hat, in der Regel von den Kassen übernommen.
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