 Die Vorsorgeuntersuchungen beim Frauenarzt sind sehr wichtig. | IGeL-Liste zur Krebsvorsorge
IGeL zur Krebsvorsorge - wer beim Frauenarzt das erste Mal damit konfrontiert wird, ist meist überfordert. Nicht nur, weil die IGeL (= individuelle Gesundheitsleistungen) eine Reihe von Behandlungen aufzählt, von denen man als medizinischer Laie noch nie etwas gehört hat. Auch Untersuchungen zur Krebsvorsorge sind dabei. Auf der Liste soll die Patientin ankreuzen, ob sie neben den von der gesetzlichen Krankenkasse gesponserten Leistungen die ein oder andere individuelle Gesundheitsleistung (auch IGeL genannt) in Anspruch nehmen möchte.
Doch was sind individuelle Gesundheitsleistungen genau?
Sind sie für die Krebsvorsorge wichtig, und wenn ja, warum werden die Kosten nicht von der gesetzlichen Krankenkasse übernommen? Kann man mit den IGeL, die vom Frauenarzt angeboten werden, noch besser gegen Krebs vorsorgen?
Zu den individuellen Gesundheitsleistungen zählen Untersuchungen und Diagnosen, deren Kosten Ihre Krankenkasse nicht übernimmt, wenn sie gesetzlich versichert sind - Sie müssen also selbst dafür aufkommen. Gesetzliche Krankenkassen übernehmen Kosten für medizinische Maßnahmen nur, wenn sie bestimmte, per Gesetz definierte Bedingungen erfüllen: Sie müssen ausreichend, zweckmäßig und wirtschaftlich sein. Untersuchungen und Diagnosen, die „darüber hinausgehen“, also das Maß des Notwendigen überschreiten, fallen nicht in den Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenkassen und werden als individuelle Gesundheitsleistungen abgerechnet. Dabei handelt es sich zum einen um Zusatzuntersuchungen, die weder der Krankenbehandlung noch der Früherkennung dienen: spezielle Impfungen vor Urlaubsreisen oder kosmetische Operationen, wie das Entfernen einer Alterswarze, sind Beispiele für IGeL.
Zum anderen gehören aber auch Maßnahmen zur Früherkennung und Krebsvorsorge dazu, die bislang jedoch vom Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) nicht positiv bewertet wurden. Der Gemeinsame Bundesausschuss ist das oberste Bundesgremium aus Vertretern von Ärzten, Zahnärzten, Kliniken und Krankenkassen, das über die Aufnahme von medizinischen Untersuchungs- und Behandlungsmethoden in den Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherung entscheidet. Für eine negative Bewertung durch den Gemeinsamen Bundesausschuss kann es verschiedene Gründe geben:
- Es gibt Studien, die zeigen, dass eine Untersuchung keinen medizinischen Nutzen hat.
- Es gibt keine aussagekräftigen Studien, die die Wirksamkeit einer Maßnahme belegen.
Eine Bewertung von individuellen Gesundheitsleitungen durch den Gemeinsamen Bundesausschuss wurde nicht beantragt. Bei einem Großteil der Leistungen, die zu den IGeL gehören, steht eine Bewertung durch den G-BA noch aus.
silke wesemann/sg
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