Madonna ist nur knapp der deutschen Justiz entgangen. Die amerikanische Popikone, die wegen der künstlichen Kreuzigungsszene in ihrer neuen Show harte Kritik entgegen nehmen musste, wurde bei ihrem Düsseldorfer Konzert von den deutschen Gesetzeshütern peinlich genau beobachtet um festzustellen ob die der Blasphemie beschuldigte Szene gesetzeswidrig ist oder nicht. Nun erklärte der Sprecher der Düsseldorfer Staatsanwaltschaft, Johannes Mocken, es liege kein "Anfangsverdacht für eine Straftat vor", da die Show durch das Gesetz zur künstlerischen Freiheit geschützt sei, selbst wenn sich diese Freiheit schädigend auf eine religiöse Gruppe auswirken kann. «Wir werden kein Verfahren gegen Madonna einleiten. Ihre Show ist extrem provokant, aber nicht strafbar», verkündete Mocken. Madonna gab am 20. August in der ausverkauften Düsseldorfer LTU Arena vor 45.000 Fans ihre neue Show zum Besten. |