Wer einen Garten hat, weiß, mit wie viel Arbeit und Kosten das eigene Stück Natur verbunden ist. Tatsächlich kannst du dir aber einen Teil deiner Gartenkosten vom Finanzamt zurückholen. Wie das geht und warum du dir damit auch noch Arbeit sparst, erfährst du hier.
So holst du dir vom Finanzamt Geld für die Gartenarbeit zurück
Du kannst Gartenarbeit unter bestimmten Voraussetzungen steuerlich geltend machen. Eine der wichtigsten Bedingungen lautet: Du darfst die Arbeit nicht selbst verrichten.
Du kannst nämlich nur die Dienstleistung an sich steuerlich absetzen, nicht etwa die Mittel hierzu. Das Geld für Pflanzen, Erde und Gartengeräte lässt sich also nicht absetzen.
Steuerlich unterstützt wird nur die Erhaltung deines Gartens und nicht die Neuanlage. Ziehst du zum Beispiel gerade in ein neues Haus, bei dem es noch gar keinen Garten gibt, kannst du die Arbeit nicht steuerlich geltend machen. Außerdem kannst du keine Arbeiten absetzen, die eine Immobilie außerhalb des EU-/EWR-Raums betrifft.
Diese Gartenarbeiten kannst du nicht absetzen:
- Gartenarbeit, die du selbst durchgeführt hast
- Den Kauf von Pflanzen, Erde, Gartengeräten etc.
- Gartenarbeit für eine Zweitimmobilie außerhalb des EU-/EWR-Raums
- Eine Neuanlage deines Gartens, zum Beispiel bei einem Neubau
Unterschieden wird zwischen Gartenarbeiten und Handwerkerleistungen, die mit einer baulichen Veränderung oder Instandhaltung zu tun haben.
Diese Gartenarbeiten lassen sich von der Steuer absetzen:
- Rasen mähen
- Hecke schneiden
- Laub harken
- Unkraut jäten
- Bewässerung und Pflege von Pflanzen
- Winterdienst auf Gartenwegen
- Pflege von Zierbeeten oder Grünflächen
Insgesamt kannst du 20 % der Arbeitskosten pro Jahr geltend machen. Und zwar von maximal 20.000 Euro. Alles darüber hinaus wird nicht mehr berücksichtigt. Du kannst dir also jährlich bis zu 4.000 Euro vom Finanzamt zurückholen.
Lesetipp: Ausgaben: Wie viel gibt der Durchschnitt für den Garten aus?
Diese Handwerkerarbeiten lassen sich von der Steuer absetzen:
- Terrassenbau oder -sanierung
- Wege pflastern
- Zaun errichten oder reparieren
- Gartenhaus oder Carport aufbauen
- Teich anlegen oder sanieren
Auch hier gilt: Nur die Arbeitskosten sind absetzbar und zwar nur 20 Prozent von einem Betrag bis zu 6.000 Euro. Maximal macht das 1.200 Euro.
Gartenarbeit von der Steuer absetzen: Das brauchst du dafür
Damit du die Gartenarbeit steuerlich geltend machen kannst, muss es sich bei der bearbeiteten Fläche um dein privates Eigentum handeln. Außerdem musst du eine Rechnung mit den ausgewiesenen Arbeitskosten vorlegen können und die Zahlung darf nicht in bar erfolgt sein.
Wichtig: Achte bei der Rechnung darauf, dass sie sauber zwischen Arbeits-, Material- und Fahrtkosten aufgeschlüsselt ist. Nur dann erkennt das Finanzamt die Aufwendungen korrekt an.
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