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Änderungen ab 1. Oktober: Mehr Geld & neue Corona-Regeln

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Änderungen ab 1. Oktober: Mehr Geld, neue Corona-Regeln

Ab 1. Oktober kommen einige Änderungen auf uns Verbraucher*innen zu. Mit welchen Änderungen wir rechnen müssen, zeigen wir euch.

Inhaltsverzeichnis

In den letzten Wochen und Monaten wurde in der Regierung viel diskutiert. Neue Corona-Regeln, neuer Mindestlohn oder die geplante Gasumlage – das sind nur einige der Änderungen, die auf Verbraucherinnen und Verbraucher ab 1. Oktober 2022 zukommen.

Was sich für uns genau ändert, zeigen wir euch.

1. Neue Corona-Regeln

Pünktlich zum Herbst gelten ab 1. Oktober mal wieder neue Corona-Regeln, die von der Bundesregierung beschlossen wurden. Demnach gilt bundesweit eine FFP2-Maskenpflicht in Kliniken, Pflegeheimen, Arztpraxen und Fernzügen. Wobei bei Kindern bis einschließlich 13 Jahren in Zügen eine einfache OP-Maske ausreicht.

Zusätzlich muss vor dem Zutritt in einem Pflegeheim oder in einer Klinik ein negativer Test vorgelegt werden.

Ob eine Maskenpflicht in Nahverkehrszügen und -bussen sowie in Innenräumen von Geschäften und Restaurants besteht, können die Länder selbst bestimmen. Wer aber auch hier einen negativen Test vorlegen kann, soll von der Maskenpflicht ausgenommen werden können.

An Schulen und Kitas können Tests vorgeschrieben werden. Ab Klasse fünf ist eine Maskenpflicht möglich. Das ist aber Sache der einzelnen Länder.

Bei Verschlechterung der Infektionslage können die Länder jeweils weitere Vorgaben machen und neue Corona-Maßnahmen einführen. Dazu gehört z. Bsp. das Abstandsgebot sowie Besucherobergrenzen für bestimmte Veranstaltungen.

2. Mindestlohn und Entgeltobergrenze für Minijobs steigt

Ab 1. Oktober 2022 dürften sich viele Arbeitnehmer freuen. Der Mindestlohn steigt nämlich von bisher 10,45 Euro auf 12 Euro pro Stunde. Ebenso steigt die Entgeltgrenze für Minijobs, für die keine Steuern und Sozialabgaben fällig sind, auf den Maximalbetrag von 520 Euro pro Monat.

Auch lesen: Bis 22 Prozent mehr Gehalt! Mindestlohn steigt auf 12 Euro

3. Geplante Gasumlage ab Oktober noch ungewiss

Ob die geplante Gasumlage von 2,4 Cent je Kilowattstunde ab Oktober kommt, ist noch ungewiss. Eigentlich plante die Regierung die Änderung, um Gasimporteure zu unterstützen, die wegen ausbleibender Gaslieferungen aus Russland momentan Probleme haben. Bisher herrscht in der Regierung zu diesem Punkt noch Uneinigkeit.

Im Video: Gasumlage berechnen: Was Verbraucher wissen müssen

Änderungen ab 1. Oktober: Mehr Geld & neue Corona-Regeln

4. Senkung der Mehrwertsteuer auf Gas?

Die Gaspreise explodieren, doch ab Oktober sollen Verbraucher*innen voraussichtlich entlastet werden. Die Mehrwertsteuer auf Erdgas soll demnach von 19 % auf 7 % sinken. Am Freitag (30.09.) will der Bundestag darüber abstimmen.

5. Frist für Grundsteuererklärung endet

Für alle Immobilieneigentümer*innen stand dieses Jahr die Grundsteuererklärung auf dem Plan. Die Frist dafür endet regulär am 31. Oktober 2022. Bis dahin haben Eigentümer*innen noch die Möglichkeit, die Erklärung beim Finanzamt einzureichen. Die Grundsteuererklärung ist verpflichtend. Wer dem nicht nachkommt, muss mit Strafgeldern rechnen.

Bundesfinanzminister Christian Lindner (FDP) schließt eine Verlängerung der Abgabefrist jedoch nicht aus. Demnach hätte man noch mehr Zeit.

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6. Überprüfung der Gasheizungen

Im Rahmen der neuen Energiesparverordnung der Bundesregierung, sind Verbraucher*innen ab Oktober 2022 dazu verpflichtet, ihre Gasheizung durchchecken zu lassen. Die Maßnahmen sind bis spätestens 15. September 2024 durchzuführen. Falls nötig, sind Verbraucher*innen dazu verpflichtet, Nachbesserungen vorzunehmen.

Dadurch soll sichergestellt werden, dass die Gasheizungen so effizient wie möglich arbeiten.