Veröffentlicht inAktuelles, Buzz

Corona-Maßnahmen: Diese Regelungen gelten jetzt

© Getty Images

Corona-Maßnahmen: Für Ungeimpfte wird es ungemütlich

Während die vierte Corona-Welle Deutschland fest im Griff hat, haben sich Bund und Länder auf neue Maßnahmen im Kampf gegen die Pandemie geeinigt. Bei uns erfahrt ihr, was sich nun ändert.

Bund und Länder haben neue Maßnahmen im Kampf gegen die Corona-Pandemie beschlossen. Die Maßnahmen sollen das Ausmaß der vierten Corona-Welle eindämmen.

Neben einer Impflicht in bestimmten Bereichen, einer 2G-Regelung für Veranstaltungen in Freizeit und Kultur wird es vor allem für Ungeimpfte ungemütlich. Bei uns erfahrt ihr, welche Maßnahmen beschlossen wurden.

Im Video: Neue Studie: Corona-Impfung verbessert die Spermaqualität

Corona-Maßnahmen: Diese Regelungen gelten jetzt

Das sind die Maßnahmen

Die Impfkampagne soll vorangetrieben werden. Neben Ärzt*innen sollen zukünftig auch Apotheker*innen, Zahnärzt*innen und Pflegefachkräfte impfen dürfen. Da der Impfschutz nach einer gewissen Zeit nachlässt, soll der Impfstatus „vollständig geimpft“ in Zukunft verfallen, wenn noch keine Auffrischimpfung erfolgt ist.

Lest auch: Corona-Lockerungen: In diesen Bundesländern gelten neue Regeln

Für Beschäftigte soll es eine einrichtungsbezogene Impfpflicht geben. Das betrifft etwa Beschäftigte aus Pflegeeinrichtungen. Außerdem will der Bundestag über eine allgemeine Impfpflicht beraten, die frühestens im Februar 2022 in Kraft treten könnte.

Umfangreiche Kontaktbeschränkungen für Ungeimpfte

Bundesweit wird eine 2G-Regelung eingeführt, um Zutritt zu Einrichtungen und Veranstaltungen der Kultur und Freizeit zu erhalten. Das bedeutet, dass Personen, die zum Beispiel ins Restaurant, Kino oder Theater gehen wollen, nachweisen müssen, dass sie geimpft oder genesen sind. Zusätzlich zu dem ‚geimpft‘- oder ‚genesen‘-Status kann auch ein aktueller Test gefordert werden (2G-Plus).

Auch lesen: Corona: Dürfen Kinder mit Husten oder Schnupfen in die Schule?

Für Ungeimpfte gelten zudem umfangreiche Kontaktbeschränkungen. Sie dürfen sich nur noch mit zwei Personen eines weiteren Haushalts treffen.

Zudem wird die Besucherzahl bei Großveranstaltungen reduziert. Clubs und Diskotheken müssen bei einer regionalen Inzidenz über 350 schließen. Auch private Feiern sind nur möglich, wenn man geimpft oder genesen ist. Bei einer Inzidenz, die 350 übersteigt, dürfen nur noch maximal 50 Personen in Innenräumen und bis zu 200 Personen im Außenbereich teilnehmen.

Auch lesen: Handdesinfektionsmittel im Test: Diese Produkte können wir empfehlen

An Silvester und Neujahr wird es außerdem ein bundesweites An- und Versammlungsverbot geben. Auch der Verkauf von Böllern und Feuerwerk zu Silvester ist wie im letzten Jahr verboten.