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Coronavirus: Kann ich noch zum Zahnarzt gehen?

Coronavirus: Kann ich noch zum Zahnarzt?
Coronavirus: Kann ich noch zum Zahnarzt? Credit: Getty Images

Die aktuelle Lage in Deutschland verunsichert die Menschen zunehmend. Selbstverständliches wird angesichts des Coronavirus mehr und mehr hinterfragt. So auch der Termin beim Zahnarzt. Wir geben Antworten auf die wichtigsten Fragen!

Inhaltsverzeichnis

Das Coronavirus (Covid-19) stellt unseren Alltag komplett auf den Kopf. Alltägliche Handlungen sind zum Teil nur noch eingeschränkt möglich. Es gelten besondere Vorsichtsmaßnahmen und Verordnungen, um einer rapiden Ausbreitung des Virus bestmöglich entgegenzuwirken.

Viele Menschen sind angesichts der aktuellen Lage stark verunsichert. So auch, wenn es darum geht, einen Zahnarzttermin wahrzunehmen. Die Fragen: Sollte ich aktuell überhaupt zum Zahnarzt gehen? Dürfen Zahnärzte die Behandlung bei einem Verdacht auf das Coronavirus verweigern? Und was mache ich, wenn ich positiv auf Covid-19 getestet wurde und plötzlich Zahnschmerzen habe? Wir klären auf!

Corona-Krise: Bleiben Zahnarzt-Praxen geöffnet?

Die wohl wichtigste Info zu Beginn: Zahnarzt-Praxen dienen der Gesundheitsversorgung und bleiben deshalb geöffnet. Da aber auch Personal vom Coronavirus betroffen sein kann, solltet ihr euch bei eurem Zahnarzt informieren, ob die Praxis geöffnet ist. Ruft dazu zu den Sprechzeiten an oder besucht die Webseite eures Zahnarzts.

Im Video: Was bedeutet die Pandemie für meinen Alltag?

Coronavirus: Kann ich noch zum Zahnarzt gehen?

Zahnarzttermin wahrnehmen oder verschieben?

Grundsätzlich gilt: Sind Patienten nicht am Coronavirus infiziert, können zahnärztliche Behandlungen unter Berücksichtigung der geltenden Hygiene-Standards durchgeführt werden. Jedoch sollten nicht notwendige, aufschiebbare Behandlungen aktuell besser verschoben werden.

Steht also in den nächsten Tagen bei euch ein Routinetermin (z. B. Prophylaxe oder Zahnreinigung) an, solltet ihr abwägen, ob ihr ihn wahrnehmt oder doch besser verschiebt. Einige Zahnarztpraxen sagen die Routinetermine auch proaktiv (als Vorsichtsmaßnahme) ab. Der Grund: Bei der zahnärztlichen Behandlung mit rotierenden Geräten im Mund, kann ein feiner Wassernebel, so genannte Aerosole entstehen, die potentiell infektiös sind.

Für Patienten ist eine Ansteckung beim Zahnarzt bei Einhaltung der bestehenden Hygiene-Regeln unwahrscheinlich. Trotzdem birgt ein Zahnarztbesuch ein Infektionsrisiko, beispielsweise durch die Benutzung öffentlicher Verkehrsmittel oder das Sitzen im Wartezimmer.

Ganz wichtig: Entscheidet ihr euch, den Zahnarzttermin nicht wahrzunehmen, müsst ihr die Praxis rechtzeitig (mindestens 24 Stunden vorher) informieren.

Was ist, wenn ich Symptome habe?

Anders ist es, wenn ihr Symptome wie Husten, Fieber oder Schnupfen habt oder Kontakt zu einem Infizierten hattet. In dem Fall solltet ihr strikt zu Hause bleiben und die empfohlene 14-tägige Quarantäne einhalten.

Handelt es sich um einen zahnärztlichen Notfall, solltet ihr die Praxis anrufen und über die Symptome informieren. Der Zahnarzt wird das weitere Vorgehen gegebenenfalls mit eurem Hausarzt besprechen und euch informieren.

Coronavirus und Zahnschmerzen: Darf der Arzt die Behandlung verweigern?

Nicht notwendige, aufschiebbare Behandlungen werden im Falle einer Covid-19-Erkrankung verschoben.

Notfälle, wie starke Zahnschmerzen, müssen vom Zahnarzt immer behandelt werden. Egal ob ihr gesund oder mit dem Coronavirus infiziert seid. Bei der zahnärztlichen Behandlung müssen allerdings spezielle Sicherheitsmaßnahmen ergriffen werden, um das Praxis-Personal und andere Patienten vor einer Ansteckung zu schützen. Dazu gehört neben spezieller Schutzausrüstung unter anderem auch die räumliche Trennung zu gesunden Patienten.

Im Video: So geht Hände desinfizieren richtig

Coronavirus: Kann ich noch zum Zahnarzt gehen?

Wie muss ich mich als infizierter Patient verhalten?

Wurdet ihr positiv auf Covid-19 getestet und leidet ihr unter akuten, starken Zahnschmerzen, solltet ihr umgehend euren Zahnarzt telefonisch kontaktieren. Falls die Praxis nicht besetzt sein sollte, könnt ihr euch auch an den zahnärztlichen Notdienst wenden.

Ganz wichtig ist dabei, dass ihr die zugewiesene Praxis über eure Corona-Infektion informiert. Nur so können die notwendigen Vorkehrungen für die Behandlung getroffen werden.

Quellen:
Bundeszahnärztekammer
RKI

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