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DSDS-Enthüllung: Dieter Bohlens knallhartes Urteil über Katharina

Credit: TVNOW / Stefan Gregorowius

DSDS-Kandidatin Katharina Eisenblut nahm bereits 2011 an der Show teil. Damals lieferte Chefjuror Dieter Bohlen ein vernichtendes Urteil über sie ab.

Bei „Deutschland sucht den Superstar“ geht es in dieser Staffel drunter und drüber. Eine Schlagzeile jagt die nächste. Doch keine der Kandidat*innen sorgt dabei für so viel Gesprächsstoff wie Katharina Eisenblut.

Die quirlige 26-Jährige eckt mit ihrem Verhalten sowohl bei ihren Mitstreitern und der Jury als auch bei den Zuschauern immer wieder an. In den Recalls kam es immer wieder zu Streitigkeiten zwischen ihr und anderen Gruppenmitgliedern.

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Was viele Zuschauer jedoch nicht wissen: Die diesjährige Staffel ist nicht das erste Mal, dass Katharina bei der Castingshow antritt. Bereits 2011 bewarb sie sich und schaffte es bis in den Auslands-Recall. Dann schied die damals 16-Jährige jedoch kurz vor den Liveshows aus.

„Geistesgestörte mit einer mittelmäßigen Stimme“

Chef-Juror Dieter Bohlen ließ damals kaum ein gutes Haar an Katharina. Sein vernichtendes Urteil lautete: „Gerade dieses Unangepasste, Geistesgestörte ist das, was ich gut finde an dir. Also ich hab hier eine Geistesgestörte mit einer mittelmäßigen Stimme.“

Heute findet Bohlen hingegen großen Gefallen an Katharinas Stimme – und dafür umso weniger an ihrem Charakter. Bei ihren Auftritten vor der Jury zeigt sich der Poptitan oftmals genervt von der extrovertierten und teils dramatischen Art der Sängerin.

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Doch all das dramatische Auftreten sorgt für einen großen Entertainment-Faktor – und genau das wird in dieser Staffel gesucht, wie die Juroren selbst betonten. Wir sind also gespannt, wie weit es Katharina bei DSDS schaffen wird!