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DSDS: So knallhart sind die Verträge der Kandidaten

DSDS-Jury
DSDS-Jury Credit: TVNOW / Stefan Gregorowius

Momentan läuft die 18. Staffel von „Deutschland sucht den Superstar“. Jetzt kommt heraus, welche Bedingungen die Teilnehmer alle erfüllen müssen, um an dem Format teilzunehmen.

DSDS: So knallhart sind die Verträge der Kandidaten

„Deutschland sucht den Superstar“ startet gerade in die neue Runde. In der 18. Staffel der beliebten RTL-Castingshow kämpfen wieder einmal mehr oder weniger talentierte Sänger und Sängerinnen um den begehrten Titel als Deutschlands neuer Superstar.

Während momentan die ersten Castings im TV gezeigt werden, veröffentlicht die „BILD“-Zeitung pikante Details zu den knallharten Verträgen der „DSDS“-Kandidaten. Im Kampf um den Titel als neuer Superstar müssen sich die Teilnehmer an strikte Bedingungen vertraglich halten.

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Bereits vor der Teilnahme müssen die Kandidaten offenlegen, ob momentan ein Verfahren gegen sie läuft und, ob sie eventuell vorbestraft sind.

Dieter Bohlen bei
Credit: TVNOW / Stefan Gregorowius

Kein Gehalt während der DSDS-Produktion

Weiter ist es den DSDS-Kandidaten untersagt, weitere Verträge abzuschließen oder eigene Songs zu veröffentlichen. Die „Top 10“-Kandidaten erhalten unter Auflagen einen Künstlervertrag.

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Außerdem verpflichten sich die Teilnehmer auf risikoreiche Sportarten wie Skifahren oder ähnliches zu verzichten, damit ihre Gesundheit und ihre Auftritte in der Show nicht gefährdet werden.

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Wer glaubt, dass die Kandidaten während der Produktionszeit eine Aufwandsentschädigung erhalten, der irrt. Die Teilnehmer bekommen für ihre Zeit bei DSDS kein Gehalt ausgezahlt. Auch anfallende Reisekosten noch Arbeitsausfälle werden von der Produktionsfirma erstattet. Den Kandidaten bleibt nur die Hoffnung auf das Preisgeld des Siegers über 100.000 Euro.

RTL selbst äußert sich nicht zu den Enthüllungen und teilt lediglich mit: „Zu Verträgen äußern wir uns nicht.“