Wer heiratet oder eine eingetragene Lebenspartnerschaft führt, kann aktuell zwischen drei Steuermodellen wählen: Steuerklasse 3/5, Steuerklasse 4/4 oder Steuerklasse 4/4 mit Faktor.
Das sogenannte Ehegattensplitting betrifft die Steuerklassen 3 und 5. Hierbei werden Eheleute unterschiedlich hoch (Steuerklasse 5) oder niedrig (Steuerklasse 3) besteuert und reichen beim Finanzamt eine gemeinsame Steuererklärung ein.
Mit diesem Steuermodell soll bald Schluss sein. Wann es so weit ist und wieso das Ehegattensplitting überhaupt gestrichen wird, erklären wir euch.
Abschaffung geplant? Das Ehegattensplitting in der Kritik
Das Steuermodell mit den Steuerklassen 3 und 5 lohnt sich insbesondere dann, wenn Paare unterschiedlich viel verdienen. Der besserverdienende Partner zahlt also im Vergleich zum Geringverdienenden wenig Steuern. Aufgrund der Steuervorteile entscheiden sich viele Eheleute und eingetragene Lebenspartnerschaften für dieses Modell.
Doch so schön das Ehegattensplitting von außen betrachtet auch klingt, gibt es dabei ein massives Problem. Denn das Modell sorgt dafür, dass vorwiegend Frauen häufig in niedrig bezahlten Jobs bleiben und finanziell abhängig vom besserverdienenden Partner sind. Denn: je höher der Einkommensunterschied, umso höher auch die steuerlichen Vorteile.
Die Ampelkoalition aus SPD, Grünen und FDP plant nun das Ehegattensplitting abzuschaffen. Doch wann genau ist es so weit und welche Alternative haben Paare, die auf eine unterschiedlich hohe Besteuerung nicht verzichten möchten?
Lies auch: Frauenquote: Warum sie ärgerlich, aber wichtig ist
Ehegattensplitting: Das plant die Bundesregierung
Auch die Bundesregierung hat die Problematik erkannt und plant nun zur Förderung der Gleichstellung eine Reform der Lohnsteuer. Als Alternative zum Steuermodell 3/5 rückt das Faktorverfahren mit den Steuerklassen 4/4 stärker in den Fokus. Bedeutet also: Der geringverdienende Partner soll künftig weniger stark besteuert werden.
Im Video: Top 10: Das sind die bestbezahlten Berufe für Frauen
Steuerklasse 3 und 5: Aus fürs Ehegattensplitting?
Der geringverdienende Partner – leider immer noch meist die Frau – wird also künftig weniger stark steuerlich belastet. Das monatliche Nettoeinkommen steigt und somit auch die Lohnersatzleistungen z.B. im Falle von Kurzarbeit oder einer Arbeitslosigkeit. Im Gegensatz dazu werden die monatlichen Steuern beim Besserverdienenden – größtenteils immer noch bei dem Mann – angehoben.
Beide Partner tragen also dann künftig eine ähnliche steuerliche Last. Wann die Pläne der Ampelkoalition jedoch konkret umgesetzt werden, ist aktuell noch offen. Da die Anpassung jedoch im aktuellen Koalitionsvertrag aufgegriffen wird, könnte es hoffentlich bis spätestens Herbst 2025 so weit sein.