Veröffentlicht inAktuelles, Buzz

EU-weite Einigung: Karl Lauterbach drängt auf vierte Impfung

© Getty Images

EU-weite Einigung: Karl Lauterbach drängt auf vierte Impfung

Eine mögliche vierte Corona-Impfung wird laut Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach in Zukunft EU-weit einheitlich geregelt. Das soll jetzt auf uns zukommen.

Nach einem Treffen mit seinen EU-Kollegen in Brüssel verkündete Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach, dass die EU-Kommission innerhalb kürzester Zeit auf Basis wissenschaftlicher Expertise eine Empfehlung zur vierten Impfung erarbeiten werde.

Auch für Deutschland könne die Empfehlung der EU-Kommission ein wichtiger Kompass für den Umgang mit der zweiten Boosterung sein.

Lauterbach hatte sich vorab für eine vierte Corona-Impfung für Menschen über 60 Jahren stark gemacht. Dabei verwies er immer wieder auf Studien aus Israel, die zeigten, dass die Wahrscheinlichkeit, an einer Corona-Infektion zu versterben, in dieser Altersgruppe durch eine Auffrischungsimpfung um bis zu 80 Prozent gesenkt werden könne.

Auch interessant: Immun gegen Corona? Deshalb stecken sich Zuhause nicht alle an

„Die Lage ist in Europa, was die Pandemie angeht, schlechter als das Gefühl der Menschen“,
stellt Lauterbach klar.

Im Video: Kind Corona positiv: was jetzt?

EU-weite Einigung: Karl Lauterbach drängt auf vierte Impfung

Lies auch: Corona: Neues Symptom entdeckt! Auf das Warnzeichen solltet ihr achten

Aus Sicht des Bundesgesundheitsministers kommen für einen zweiten Booster die Wirkstoffe des Herstellers Moderna sowie von BioNTech und Pfizer infrage.

Auf Vakzine zu warten, die auf die neuen Omikron-Varianten des Coronavirus angepasst sind, würde laut Lauterbach zu lange dauern. Das könne nach jetzigem Planungsstand noch bis Herbst dauern.

Lese-Tipp: Corona-Quarantäne: Ab wann zählen die 10 Tage?

Bislang empfiehlt die Ständige Impfkommission in Deutschland eine zweite Booster-Impfung Menschen über 70 Jahren, Bewohnerinnen und Bewohner von Altenheimen und Menschen mit Immunschwäche-Krankheiten ab fünf Jahren. Ebenso gilt die Empfehlung für Beschäftige in Gesundheits- und Pflegeeinrichtungen.