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Aufgepasst: In diesen Fällen drohen GEZ-Strafgebühren

Zahler des Rundfunkbeitrags sollten aufpassen. Denn der Beitragsservice der öffentlich-rechtlichen Sender ändert eine bestimmte Regel. Was es mit der Anpassung genau auf sich hat? Das erklären wir euch.

Aktuell beträgt der monatliche GEZ-Beitrag 18,36 Euro. Fällig werden diese Gebühren jedoch vierteljährlich, also 55,08 Euro pro Quartal. Möglich ist die Zahlung per Lastschrifteinzug oder auch per Überweisung.

Für all diejenigen, die bisher von der Zahlung per Überweisung Gebrauch gemacht haben, könnte es jetzt teuer werden. Denn Erinnerungsschreiben mit dem Hinweis der nächsten fälligen Zahlung werden künftig nicht mehr verschickt.

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Denn erhielt man bisher bei versäumten Zahlungen eine praktische Zahlungserinnerung, ist dies seit dem 15. Mai nicht mehr der Fall. Alle Zahler, die den Rundfunkbeitrag nicht abbuchen lassen, sollten also aufpassen.

Ab wann drohen Versäumniszuschläge?

Die Erinnerung an die ausstehende Zahlung waren bisher ein Service, den der Beitragsservice – vermutlich aus Kostengründen – nun streicht. Schließlich spart die öffentliche Einrichtung so Verwaltungs- und Portokosten.

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Aufgepasst: In diesen Fällen drohen GEZ-Strafgebühren

Bedeutet also, wer kein Lastschriftmandat bei der GEZ hinterlegt hat, muss die Fristen künftig selbst auf dem Schirm haben. Dies ist insbesondere für die Personen wichtig, die sich bisher auf die Zahlungserinnerung verlassen haben. Wird die Zahlung künftig versäumt, drohen laut Berliner Morgenpost Strafzahlungen.

Wer also nach Fälligkeit des nächsten Rundfunkbeitrags eine Frist von vier Wochen verstreichen lässt, erhält die gesetzlich verpflichtende Mahnung – inklusive Mahngebühr. Hierbei werden mindestens 8 Euro oder 1 % des ausstehenden Betrags fällig.

Diese GEZ-Fristen solltet ihr künftig beachten

Um die Kosten zu vermeiden, sollten folgende Fälligkeiten der Beiträge im Kalender fett markiert werden: Jeweils um den 15. Februar, Mai, August und November sind die vierteljährlichen Beiträge innerhalb der Frist zu zahlen. Laut Berliner Morgenpost erhalten jedoch alle GEZ-Zahler, die bisher die Überweisung genutzt haben, ein Informationsschreiben zur Änderung.

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Wer also auf Nummer sicher gehen möchte, kann beim Beitragsservice der öffentlich-rechtlichen Sender ein SEPA-Lastschriftmandat hinterlegen, sodass der Betrag ganz einfach vom eigenen Konto abgebucht wird. In dem Informationsschreiben könnt ihr das Lastschriftmandat entweder schriftlich dank vorgefertigtem Formular beantragen oder den beigefügten QR-Code nutzen.