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Masern-Impfpflicht bleibt! Eltern-Klagen zurückgewiesen

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Masern-Impfpflicht: Harte Folgen bei fehlendem Nachweis

Seit dem 1. März 2020 gilt in Gemeinschaftseinrichtungen wie Kitas und Schulen eine Masern-Impfpflicht. Nun hat das Bundesverfassungsgericht entschieden: Masern-Impflicht ist rechtens.

In Gemeinschaftseinrichtungen wie Kitas und Schulen gilt seit dem 1. März 2020 eine Masern-Impfpflicht. Wer keinen Nachweis über einen vorhandenen Impfschutz vorlegt, muss mit erheblichen Konsequenzen rechnen.

Eltern-Klagen zurückgewiesen

Vier betroffene Familien mit kleinen Kindern klagten gegen die Masern-Impflicht. Nun entschied das Bundesverfassungsgericht im Hauptsacheverfahren jedoch, dass die Masern-Impflicht rechtens ist und in Kraft bleibt. Die Eltern-Klagen wurden somit zurückgewiesen. Laut dem Gericht sei die Impflicht sinnvoll und verfassungskonform.

Die Impfung sei zwar ein „erheblicher Eingriff in die Rechte der Eltern und die Rechte der Kinder“, wie die „tagesschau“ schreibt. Dennoch müsse der Stadt gefährdete Personengruppen, wie Schwangere und Kinder unter einem Jahr vor einer Erkrankung schützen. Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach begrüßt die Entscheidung und spricht laut „tagesschau“ von einer „guten Nachricht für Eltern und Kinder“.

Frist des zu erbringenden Impfnachweises lief Ende Juli ab

Die Frist des zu erbringenden Impfnachweises wurde aufgrund der Belastung durch die Corona-Pandemie bereits mehrfach verschoben. Eigentlich sollte sie bereits am 31. Juli 2021 abgelaufen sein, doch durch die Corona-Krise wurden die Abläufe in den Gesundheitsämtern erschwert. Nun jedoch verstrich diese zum 31. Juli 2022 endgültig für Kinder und Beschäftigte in Gemeinschaftseinrichtungen.

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Bußgelder sind eine der Konsequenzen

Wer keinen gültigen Impfschutz gegen Masern vorweisen kann, muss von der betreffenden Gemeinschaftseinrichtung, dem Gesundheitsamt gemeldet werden. Hier wird dann in Einzelfällen sogar über ein Betretungs- oder Tätigkeitsverbot der betreffenden Person entschieden.

Im Video: Corona: Lauterbach empfiehlt vierte Impfung für alle!

Masern-Impfpflicht: Harte Folgen bei fehlendem Nachweis

Nichtgeimpfte Kinder können also laut Bundesgesundheitsministerium vom Kita-Besuch ausgeschlossen werden. Für Schüler*innen gilt hingegen die Schulpflicht. Sie können also nicht von einem Schul-Besuch ausgeschlossen werden.

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Auch Bußgelder in Höhe von bis zu 2.500 Euro können eine der Konsequenzen bei fehlendem Impfnachweis sein. Es sollte jedoch auch im eigenen Interesse sein, sich vor den hoch ansteckenden Masern zu schützen.