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Nach Gerichtsurteil: Neue Corona-Schutzverordnung für NRW

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210322 Nach Gerichtsurteil Neue Corona Schutzverordnung für NRW

Das Oberverwaltungsgericht für NRW entschied am Montag, viele Beschränkungen für den Einzelhandel aufzuheben. Es folgt deshalb nun eine neue Corona-Schutzverordnung für das Bundesland.

Das Oberverwaltungsgericht des Bundeslandes Nordrhein-Westfalen entschied am 22. März, viele der Beschränkungen, die den Einzelhandel betreffen, mit sofortiger Wirkung außer Kraft zu setzen. Darunter die Terminbuchung und die Kunden-Beschränkungen.

Das Gericht begründet seine Eil-Entscheidung damit, dass nicht alle Branchen gleichbehandelt würden. Es fehle ein eindeutiger Grund für die Differenzierung.

Die Landesregierung NRW reagierte sofort und veröffentlichte wenige Stunden später eine neue Corona-Schutzverordnung. Bei der treten die Terminbuchung und Kunden-Beschränkungen wieder in Kraft – allerdings ohne Sonderregelungen für einzelne Branchen.

NRW-Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann erklärte: „Die Landesregierung setzt die Maßgaben des Gerichts konsequent um. Damit werden aus Gleichheitsgründen auch für Schreibwarenläden, Buchhandlungen und Gartenmärkten Terminvereinbarungslösungen vorgesehen.“