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Nachstellung: Besserer Schutz für Stalking-Opfer

© unsplash.com/mika-baumeister

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Stalking lähmt die Opfer und schränkt die Lebensqualität ein. Die Täter kommen zu oft davon. Doch nun soll sich das ändern: Nach aktuellen Plänen des Bundesjustizministeriums sollen Opfer von Stalking besser geschützt werden. Mehr Fälle sollen vor Gericht kommen.

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In unserer Reihe „Supporting Women“ wollen wir auf Diskriminierung, Gewalt und Hass gegen Frauen mitten unter uns in Deutschland aufmerksam machen. Damit ein Bewusstsein entsteht über Missstände, die leider auch 2021 immer noch an der Tagesordnung sind.

Permanente, ungewollte Anrufe zu jeder Tages- und Nachtzeit, unzählige Nachrichten auf allen Social-Media-Kanälen, Geschenke und unaufgeforderte Besuche – was sich für Außenstehende wie sehr beharrliches Werben anhört und lapidar als „Ach das ist doch romantisch, wie er sich um Dich bemüht“ abgetan wird, ist für Stalking-Opfer eine Qual. Der Grad zwischen Flirten und den anderen von sich überzeugen wollen hin zu Stalking und somit zur Belastung für die Betroffenen ist schmal. Schnell wird aus „nett gemeint“ Terror und Angst.

Frauen sind am häufigsten Ziel von Stalkern

Eine Studie der Agentur der Europäischen Union für Grundrechte (FRA), die 2014 veröffentlicht wurde, ergab, dass bereits jede vierte Frau seit ihrem 15. Lebensjahr Opfer von Stalking wurde. Rund elf Prozent der Bevölkerung werden laut einer aktuellen Studie mindestens einmal im Leben Opfer von Stalkern.

Am häufigsten sind Frauen das Ziel von Stalkern, seltener Männer. In der Schlussfolgerung der Studie heißt es: „Stalking stellt nach wie vor ein erhebliches und ernst zu nehmendes Problem dar.“ Vor diesem Hintergrund gehe es auch darum, dass Ärzte und Psychologen mit der Thematik vertraut sein müssen, wenn Betroffene um Hilfe bitten.

Partner oder Ex-Partner werden zu Tätern

Besonders in Beziehungen werden Frauen häufig Opfer von Stalking. Laut eines Berichts des Bundeskriminalamts (BKA) wurden im Jahr 2019 von Polizeibehörden allein 141.792 Opfer häuslicher Gewalt erfasst. Knapp 81 Prozent der Opfer von Mord, Totschlag, Körperverletzungen, Vergewaltigung, sexueller Nötigung, Bedrohung und Stalking sind Frauen.

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Ich möchte die Betroffenen besser schützen. Es müssen mehr Stalking-Fälle vor Gericht kommen und die Täter konsequent zur Verantwortung gezogen werden.

Ich möchte die Betroffenen besser schützen. Es müssen mehr Stalking-Fälle vor Gericht kommen und die Täter konsequent zur Verantwortung gezogen werden„, so Bundesjustizministerin Christine Lambrecht im Februar 2021. Die geplanten Änderungen des Gesetzes basieren auf dem aktuellen Evaluierungsbericht, der die Situation der Opfer seit 2017 bewertet. In diesem Jahr wurde der Straftatbestand der Nachstellung (§ 238 StGB) zuletzt angepasst. Das Gesetz soll nun folgendermaßen geändert werden: So soll die Strafverfolgung vereinfacht werden, damit Täter nicht davonkommen und besser zur Verantwortung gezogen werden können.

Dafür sollen die Hürden für ein Gerichtsverfahren gesenkt werden: Derzeit muss ein „beharrliches“ Nachstellungsverhalten nachgewiesen werden, das die Lebensumstände des Opfers „schwerwiegend“ beeinträchtigt. Im Gesetzestext soll das Wort „beharrlich“ durch „wiederholt“ und das Wort „schwerwiegend“ durch „nicht unerheblich“ ersetzt werden. Zudem soll das Strafmaß erhöht werden und auch Stalking im Netz soll unter Strafe gestellt werden.

Opfer-Hilfe befürwortet den Entwurf für eine Gesetzesänderung zur Bekämpfung der Nachstellung

Was aber genau bedeutet nun der Unterschied zwischen „schwerwiegend“ und „nicht unerheblich“, was macht diese Änderung aus? „Durch die geänderte Formulierung ’schwerwiegende Beeinträchtigung der Lebensgestaltung‘ in ’nicht unerhebliche Beeinträchtigung der Lebensgestaltung‘ wird die Hürde für eine Strafbarkeit dadurch deutlich herabgesetzt„, heißt es in der Stellungnahme der Opfer-Hilfe WEISSE RING.e.V.

Eine schwerwiegende Beeinträchtigung engt die Definition stark ein – schwerwiegend kann ja für ein Opfer allein schon das ständige Zuschicken von unerwünschter Post, Nachrichten oder Blumen sein. Das wurde aber oft vor Gericht als nicht schlimm genug ausgelegt, obwohl es für die Betroffenen mitunter eine starke und nicht tragbare Belastung darstellte.

Durch die Änderung in „nicht unerhebliche Belastung“ wird die Hürde für eine Strafbarkeit herabgesetzt, es ist eine deutliche Verbesserung. So kann auch Opfern geholfen oder ihnen entgegengekommen werden, die beispielsweise aus diversen Gründen – finanziell oder familiär – nicht in der Lage sind, einem Stalker aus dem Weg zu gehen, beispielsweise indem zu umziehen.

Zudem stärkt diese Formulierung die Seite der Betroffenen, da sie den Tätern weniger Spielraum und Ausflüchte lässt. Im Klartext: Stalking muss nicht mehr erst in Gewalt oder schwere Bedrohung eskalieren, bevor es zu einer Verhandlung und einer eventuellen Verurteilung kommt.

Auch die Formulierungsänderung von „beharrlich“ zu „wiederholt“ befürwortet der WEISSE RING e.V.. In der Vergangenheit war es oft schwierig, die „Beharrlichkeit“ einer Handlung durch den Stalker nachzuweisen. Denn diese Beharrlichkeit wurde ja vor allem durch die Opfer, also subjektiv, als Belastung empfunden und vom Täter bewusst gegen den Willen der belästigten Person immer weiter fortgeführt.

Beharrlichkeit musste bislang über einen langen Zeitraum hin nachgewiesen werden – durch die Änderung in „wiederholt“ ist es nun für die Opfer leichter, die Beeinträchtigung und Belästigung konkreter und einfacher zu belegen. Denn durch die oben genannte geänderte Definition in „nicht unerhebliche Belastung“ ist eh schon festgelegt, dass die Belästigung und Handlung in einem gewissen Maß unermüdlich durchgeführt wird, der Begriff „wiederholt“ grenzt das noch mehr ein und legt fest, dass bereits wenige Taten ausreichen.

Die Gesetzesänderung ist ein wichtiges Zeichen. Stalking muss in unserer Gesellschaft als das anerkannt werden, was es ist: ein extremer Eingriff in das Leben der Opfer, unter dem sie leiden und sich ihrer Lebensqualität beraubt fühlen. Die Gesetzesänderung soll die Rechte von Opfern stärken, damit Täter und Täterinnen zur Verantwortung gezogen werden – und das muss Stalking sowohl im realen Leben als auch online betreffen.

Bist du selbst Opfer von Stalking oder Gewalt geworden?

Du bist nicht allein!
Hier finden Opfer von Stalking oder häuslicher Gewalt und anderen Kriminaldelikten Hilfe:
Online oder per Telefon, teilweise auch vor Ort:
Das Hilfetelefon „Gewalt gegen Frauen“ erreichst du unter 08000 116 016
Das Opfer-Telefon Weißer Ring e.V. unter der Nummer 116 006
Beide Nummern sind anonym und kostenfrei.

Lesetipp: Weitere Artikel aus unserer Reihe „Supporting Women“ findet ihr hier in der Übersicht. Ihr erkennt die Artikel am „Supporting Women“-Symbol im Bild.