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Gassi-Gesetz: DAS müssen alle Hundebesitzer jetzt beachten

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Neue Gesetze: Hundebesitzern drohen hohe Strafen

In Deutschland leben rund zehn Millionen Hunde. Um den Vierbeinern ein glücklicheres Leben zu gewährleisten, hat die Bundesregierung nun die Tierschutz-Hundeverordnung angepasst.

Am 1. Januar 2022 sind einige Änderungen der Bundesregierung in der Hundeverordnung in Kraft getreten. Die Regeln sollen das Leben der Hunde angenehmer machen und gehen mehr auf tierische Bedürfnisse ein.

In der neuen Verordnung wird unter anderem die Anbindehaltung von Hunden verboten. Die Zwingerhaltung bleibt erlaubt, aber unter strengeren Auflagen. Für Herdenschutzhunde gibt es eigene Spezial-Regelungen.

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Verschäfte Regeln für Züchter und Privatpersonen

Züchter müssen sich ab jetzt mindestens vier Stunden am Tag mit den Welpen beschäftigen und dürfen maximal drei Würfe gleichzeitig betreuen. Für Hunde mit Qualzuchtmerkmalen wird ein Ausstellungsverbot erlassen.

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Es wird zudem verboten Stachelhalsbänder oder andere schmerzhafte Mittel bei der Ausbildung, dem Training und der Erziehung zu verwenden.

Jedem Hund in Deutschland muss ausreichend Auslauf im Freien ermöglicht werden. Jeder Hundehalter muss sich täglich aktiv mit seinem Vierbeiner beschäftigen. Dinge, die für viele Hundehalter ohnehin selbstverständlich sein sollten.

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Diese Strafen drohen

Verstöße gegen die Tierschutz-Hundeverordnung können als Ordnungswidrigkeiten bis hin zu Straftaten geahndet werden. Die Bußgelder und Strafen können von Bundesland zu Bundesland variieren und betragen je nach Verstoß mehrere Tausend Euro, Hundehaltungsverbote und Freiheitsstrafen.