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Trampolin im Garten: Wer es nicht aufstellen darf

© AdobeStock/ Yuliya Kirayonak

Darf man ein Trampolin einfach im eigenen Garten aufstellen?

Um es sich nicht mit den Nachbarn zu verderben, gilt es, diese Dinge zu beachten.

Viele Kinder träumen vom eigenen Trampolin im Garten. Aber darf man das einfach aufstellen oder worauf muss man achten?

Bietet ein eigener Garten genug Platz, kommen Eltern dem Wunsch ihrer Kinder nach einem eigenen Trampolin sehr gerne nach. Schließlich hat es viele positive Seiten, dass man nur die Terrassentür aufmachen muss und die Kinder sind für die nächsten zwei, drei Stunden beschäftigt.

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Ist das aber alles einfach so erlaubt? Darf sich jeder, der einen Garten hat, auch ein Trampolin hinstellen? Worauf muss man gegebenenfalls achten?

Ruhezeiten sind das A und O

Wer nicht gerade abgelegen jeglicher Zivilisation wohnt, hat zwangsläufig Nachbarn. Und diese könnten sich daran stören, wenn Kinder tagein tagaus lautstark auf dem Trampolin hüpfen. Deshalb ist es wichtig, dass man sich bei der Benutzung des Trampolins oder generell des Gartens an allgemeine Ruhezeiten hält.

Diese gelten von 22 Uhr abends bis zum nächsten Tag um sieben Uhr morgens. Und in der Mittagszeit zwischen 13 und 15 Uhr. Für Mietobjekte gelten unter Umständen noch ergänzende bzw. andere Ruhezeiten. Diese sollten im Mietvertrag festgehalten sein.

Eigentumsverhältnisse beachten

Wird der Garten, in dem das Trampolin aufgebaut werden soll, von mehreren Parteien benutzt, dann ist es erforderlich, dass alle Parteien dem zustimmen. Ein Beispiel: Grenzt an eine Erdgeschosswohnung ein Garten, kann man diesen direkt aus der Wohnung, aber auch aus einem allgemeinen Ausgang betreten, darf der Garten auch von allen Mietern des Hauses genutzt werden. In diesem Fall müssten alle Mieter ihr Einverständnis zu einem Trampolin geben.

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Kann der Garten ausschließlich aus der Mietwohnung im Erdgeschoss betreten werden, darf er in den meisten Fällen auch nur von den Mietern der Wohnung genutzt werden. Diese dürften dann ohne Einverständnis der Nachbarn ein Trampolin aufstellen.

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Auch Eigenheimbesitzer dürfen ihren Garten nutzen, wie es ihnen beliebt. Sie dürfen ein Trampolin ohne weitere Absprachen aufstellen. Es sei denn…

Reihenhausbesitzer aufgepasst!

… man wohnt in einem Reihenhaus. Das Besondere an diesen Eigenheimen ist, dass der Garten zum einen klein ist und zum anderen unmittelbar an einen Nachbargarten grenzt. Hier sollte man sich vor dem Aufbau eines Trampolins mit den Nachbarn einigen, um unnötigen Stress oder Streit direkt im Keim zu ersticken.

Eventuell kann es helfen, genauere Ruhezeiten mit den unmittelbaren Nachbarn zu vereinbaren. Dann steht dem Hüpfen, Toben und Springen der Kinder im Garten nichts im Weg.