Der Bundestag hat das neue Sexualstrafrecht beschlossen, nach dem sexuelle Übergriffe strenger geregelt werden sollen. Nach dem Prinzip "Nein heißt Nein" muss ein Opfer sich nun nicht erst mit Händen und Füßen wehren, damit eine sexuelle Handlung als Vergewaltigung gewertet werden kann. Macht ein Opfer mit Worten und Gesten deutlich, dass es mit dem Akt nicht einverstanden ist, und setzt sich ein Täter über diesen "erkennbaren Willen" hinweg, liegt bereits eine Straftat vor.
Der Bundestag beschloss diesen Grundsatz heute einstimmig mit allen 601 Stimmen - von denen übrigens lediglich knapp 36% Frauen sind. Durch die Gesetzesreform sollen Opfer sich ermutigt sehen, sexuelle Straftaten auch als solche anzuklagen. Denn noch immer ist die Dunkelziffer der Vergewaltigungen und Übergriffe, die gesetzlich nie verfolgt werden, viel zu hoch.
Es gibt Opfer, die aus Angst vor einem ihnen körperlich überlegenen Täter darauf verzichten, sich zu wehren. Es gibt Opfer, die lange in einer gewalttätigen Beziehung leben. Es gibt Opfer, die im Schlaf überfallen werden. Es gibt Opfer, die auf handfesten Widerstand verzichten, um ihre Kinder nebenan nicht zu wecken. All das entmutigt die Frauen oder Männer im Nachhinein eine Anzeige zu erstatten, denn bisher galt, dass ein Täter nur belangt werden kann, wenn er Gewalt angedroht oder angewendet hat.
Keine Frage also, dass diese Reform eine gute Sache ist, doch sie ist auch längst überfällig - und beweist, wie weit selbst ein angeblich so fortschrittliches Land wie Deutschland in Sachen Frauenrechte noch immer zurückliegt. "Nein heißt Nein" sollte schon lange eine Selbstverständlichkeit sein.
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