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GEZ-Gebühren: Unter diesen Voraussetzungen kannst du dich befreien lassen

GEZ-Gebühren: Unter diesen Voraussetzungen kannst du dich befreien lassen
GEZ-Gebühren: Unter diesen Voraussetzungen kannst du dich befreien lassen Credit: Adobe Stock

Du zahlst GEZ-Gebühren und fragst dich, ob du wirklich dazu verpflichtet bist? Unter folgenden Voraussetzungen kannst du dich befreien lassen.

In Deutschland wird für jede Wohnung eine Rundfunkgebühr in Höhe von monatlich 18,36 Euro fällig, kurz GEZ. Über den Rundfunkbeitrag werden die öffentlich-rechtlichen Sendeanstalten finanziert. Die GEZ-Gebühr wird auch dann fällig, wenn man keinen Fernseher und kein Radio besitzt. Das sorgte bei vielen Verbraucher*innen in der Vergangenheit bereits für Aufregung, ist aber verfassungsmäßig.

Aufgepasst: In diesen Fällen drohen GEZ-Strafgebühren

Zahler des Rundfunkbeitrags sollten aufpassen. Denn der Beitragsservice der öffentlich-rechtlichen Sender ändert eine bestimmte Regel. Was es mit der Anpassung genau auf sich hat? Das erklären wir euch.

Allerdings können sich viele Menschen von der Gebühren-Pflicht befreien lassen. Unter welchen Voraussetzungen das möglich ist, erfahrt ihr hier.

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Diese Personen sind von der GEZ-Gebühr befreit

Bürger*innen, die Wohngeld beziehen und Empfänger*innen von Sozialleistungen, können sich von der Gebühren-Pflicht befreien lassen. Dazu gehören unter anderem Empfänger*innen von Arbeitslosengeld I, Bürgergeld, oder BAföG, wie es auf der Seite der „Verbraucherzentrale“ steht.

Unter bestimmten Umständen können sich auch Rentner*innen von der Gebühren-Pflicht befreien lassen. Dazu gehören zum Beispiel Bewohner*innen von Alten- oder Pflegeheimen, die vollstationär aufgenommen sind. Ebenfalls können Rentner*innen, die Grundsicherung, Leistungen zur Lebenshilfe oder Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz beziehen, eine Befreiung der GEZ-Gebühren beantragen.

Personen mit einer Zweitwohnung müssen die GEZ-Gebühr nur für eine Wohnung bezahlen. So hat es das Bundesverfassungsgericht entschieden, wie die Verbraucherzentrale Hamburg berichtet.

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Wenn man die Voraussetzungen zur Gebühren-Befreiung erfüllt, muss man diese zunächst beantragen. Man wird nicht automatisch befreit. Hierzu musst du zunächst einen Nachweis erbringen, dass du eine der Voraussetzungen erfüllst, um von der Gebühren-Pflicht befreit zu werden. Auf der Rundfunkbeitragseite kannst du eine Befreiung oder Ermäßigung beantragen.