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Kindergelderhöhung 2023: So viel mehr bekommen Familien

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Kindergelderhöhung 2023: So viel mehr bekommen Familien

Mit dem dritten Entlastungspaket will die Bundesregierung Familien weiter zusätzlich unterstützen und hebt die Sätze für das Kindergeld an. Wie viel mehr Eltern ab Januar 2023 bekommen, erfahrt ihr hier.

Lebensmittel, Benzin, Strom und Gas, das Leben in Deutschland wird immer teurer. Mithilfe von drei Entlastungspaketen will die Bundesregierung Bürgerinnen und Bürger zunehmend entlasten. Das dritte und letzte Entlastungspaket sieht nun eine erneute Kindergelderhöhung vor, die ab Januar 2023 in Kraft treten soll.

Zuletzt wurde das Kindergeld im Januar 2021 um 15 Euro monatlich erhöht. So bekommen Eltern aktuell für das erste und zweite Kind 219 Euro monatlich. Für das dritte Kind erhalten Eltern momentan 225 Euro, für das vierte und jedes weitere Kind 250 Euro im Monat.

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So viel mehr bekommen Eltern

Ab Januar 2023 wird der Kindergeldsatz nun erneut angehoben. Für die ersten drei Kinder sollen Eltern künftig 237 Euro monatlich erhalten. Das sind für Kind eins und zwei 18 Euro mehr pro Monat, für das dritte Kind 12 Euro mehr im Monat. Das klingt nicht nach viel. Gerechnet aufs Jahr bedeutet die Anhebung 216 Euro mehr bei einem Kind und 438 Euro mehr bei zwei Kindern. Und haben Eltern drei Kinder, können sie mit 576 Euro mehr im Jahr haushalten.

Ob es auch für weitere Kinder eine Erhöhung geben wird, lässt die Bundesregierung bisher offen.

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Kindergelderhöhung 2023: So viel mehr bekommen Familien


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Auch Kinderzuschlag wird 2023 erhöht

Auch der Kinderzuschlag für Familien mit niedrigem Haushaltseinkommen wird ab Januar 2023 erhöht. Bereits am 1. Juli 2022 wurde dieser mit Einführung des Kindersofortzuschlags auf 229 Euro angehoben.

Zum 1. Januar 2023 sollen erwerbstätige Eltern, deren Verdienst nicht oder nur knapp für den Bedarf der gesamten Familie reicht, eine Unterstützung von dann 250 Euro im Monat erhalten. Damit stehen ihnen aufs Jahr gerechnet und bei Bezug des Höchstsatzes 492 Euro mehr zur Verfügung.