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Kinderkrankengeld: Neue Regelung ab 2024 geplant

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Vorab im Video: Kind krank: Was berufstätige Eltern wissen müssen

Beim Zubettgehen am Abend war alles in Ordnung, doch am Morgen wacht das Kind krank auf. Es muss zu Hause bleiben. Was tun als Eltern, wenn doch eigentlich die Arbeit ruft?

Gesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) möchte Eltern den Erhalt von Kinderkrankengeld erleichtern. Diese Änderung plant er noch für diesen Winter.

Wird das Kind krank und ist es jünger als 12 Jahre, haben Eltern das Recht, für die Pflege ihres Kindes der Arbeit fernzubleiben. Um für diese Kinderkrankentage weiterhin Lohn zu erhalten, müssen Mütter und Väter ihrem Arbeitgeber ein Attest des Arztes vorlegen, bisher zum Teil bereits für den ersten Tag der Krankmeldung. Nur dann erhalten sie Kinderkrankengeld. Diesen, zum Teil aufwendigen Prozess für Eltern, möchte Gesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) nun vereinfachen.

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Er plant, möglichst noch in diesem Winter, eine Vereinfachung für Eltern: „Wir setzen durch, dass Eltern nicht mehr am ersten Tag, an dem das Kind krank ist, zum Arzt laufen müssen, um das Kinderkrankengeld in Anspruch zu nehmen“, so Lauterbach gegenüber ‚Bild am Sonntag‘. Stattdessen soll erst ab dem 4. Krankheitstag ein Attest erforderlich werden.

Zum einen, so Lauterbach, können man Eltern dieses Vertrauen beruhigt entgegenbringen. Zum anderen sei die aktuelle Regelung eine unsinnige Bürokratie, die es zu erleichtern gilt.

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Wie viele Kinderkrankentage hat man?

Bis zum Ausbruch der Corona-Pandemie hatten Mütter und Väter einen Anspruch von je 10 Kinderkrankentagen pro Kind pro Jahr. Alleinerziehende hatten den doppelten Anspruch. In der Coronazeit wurden die Tage angehoben und diese Regelung gilt noch bis Ende 2023.

Aktuell haben Eltern bis zu 30 Kinderkrankentage pro Kind zur Verfügung. Alleinerziehende haben auch hier den doppelten Anspruch, also bis zu 60 Tage pro Kind. Bei mehreren im Haushalt lebenden Kindern ist der maximale Anspruch auf 130 Tage im Jahr begrenzt.

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Ab 2024, mit Auslaufen der Corona-Regelung, würden Elternteile eigentlich wieder einen Anspruch von je 10 Tagen pro Kind haben. Der Bundestag hat jedoch bereits ein Gesetz zur Erhöhung der Kinderkrankentage passieren lassen. Für die Jahre 2024 und 2025 sollen Mütter und Väter pro Kind 15 Tage zur Verfügung haben. Alleinerziehende sollen mit 30 Tagen pro Kind den doppelten Anspruch Kinderkrankentage haben. Damit diese Regelung gilt, muss der Bundesrat dem Gesetz noch zustimmen.

Wie hoch ist das Kinderkrankengeld?

In der Regel beträgt die Höhe des Kinderkrankengeldes 90 % des ausgefallenen Nettogehalts, das gesetzlich Versicherte von ihrer Krankenkasse erhalten. An der Höhe des Kinderkrankengeldes soll sich nichts ändern. Für privat versicherte Arbeitnehmer*innen gelten die jeweiligen Versicherungsbestimmungen.