Veröffentlicht inAktuelles, Familie, Kind & Familie

Kinderkrankengeld: Das gilt seit Januar 2024

© AdobeStock/ Kay A/ peopleimages.com

Vorab im Video: Kind krank: Was berufstätige Eltern wissen müssen

Beim Zubettgehen am Abend war alles in Ordnung, doch am Morgen wacht das Kind krank auf. Es muss zu Hause bleiben. Was tun als Eltern, wenn doch eigentlich die Arbeit ruft?

Eltern haben das Recht, ihr krankes Kind zu Hause zu betreuen. Was genau seit diesem Jahr gilt, lest ihr bei uns.

Wird das Kind krank und ist es jünger als 12 Jahre, haben Eltern das Recht, für die Pflege ihres Kindes der Arbeit fernzubleiben. Um für diese Kinderkrankentage weiterhin Lohn zu erhalten, müssen Mütter und Väter ihrem Arbeitgeber ein Attest des Arztes vorlegen. Nur dann erhalten sie Kinderkrankengeld.

Lesetipp: Keimschleuder Kind: Wie Eltern sich vor Kinderviren schützen können

Wie viele Kinderkrankentage hat man?

In der Coronazeit hatte jeder Elternteil Anspruch auf bis zu 30 Kinderkrankentage pro Kind. Für Alleinerziehende galt ein maximaler Anspruch von bis zu 65 Tagen pro Kind. Diese Regelungen endete mit Abschluss des Jahres 2023.

Lies auch: 8 Tipps, damit Kinder bei einer Erkältung besser schlafen

Mit Beginn des Jahres 2024 stehen Mütter und Väter pro Kind 15 Krankentage zur Verfügung. Bei mehreren Kindern maximal bis zu 35 Tage. Alleinerziehende haben mit 30 Tagen pro Kind den doppelten Anspruch Kinderkrankentage. Alleinerziehende mit mehreren Kindern können maximal 70 Arbeitstage als Kinderkrankentage in Anspruch nehmen.

Diese Regelung soll bis einschließlich 2025 gelten.

Wie hoch ist das Kinderkrankengeld?

In der Regel beträgt die Höhe des Kinderkrankengeldes 90 % des ausgefallenen Nettogehalts, das gesetzlich Versicherte von ihrer Krankenkasse erhalten. An der Höhe des Kinderkrankengeldes soll sich nichts ändern. Für privat versicherte Arbeitnehmer*innen gelten die jeweiligen Versicherungsbestimmungen.