Veröffentlicht inJob & Geld, Job & Karriere

Kündigungsfrist: Daran solltest du dich als Arbeitnehmer halten

© Adobe Stock

Richtig kündigen: Das solltest du beachten!

Du willst deinen Job kündigen? Dann solltest du dich als Arbeitnehmer immer an die Kündigungsfristen halten. Mehr dazu, erfährst du hier.

Inhaltsverzeichnis

Du bist mit deinem aktuellen Job unzufrieden oder willst einfach eine berufliche Veränderung? In aller Regel gehst du dann zuerst auf Jobsuche. Der Vorteil ist, dass du dich ganz in Ruhe nach einer neuen Arbeitsstelle umsehen kannst, ohne finanziell darauf angewiesen zu sein.

Denn du arbeitest ja nach wie vor für deinen aktuellen Arbeitgeber und beziehst dementsprechend auch noch dein Gehalt. Irgendwann kommt jedoch der Punkt, an dem du deinen Job kündigen musst. Spätestens, wenn du die Zusage für einen neuen Job bekommen hast.

Doch bei einer Kündigung gibt es so einiges zu beachten. Unter anderem müssen sich Arbeitnehmer*innen an die Kündigungsfrist halten. Doch wie hoch ist die Kündigungsfrist eigentlich? Erfahre hier alles, was du vor deiner Kündigung beachten solltest.

Auch lesen: Kündigung in und nach der Elternzeit: Das solltet ihr wissen!

Das solltest du noch vor der Kündigung beachten

Zunächst solltest du dir die Frage stellen, warum will ich eigentlich kündigen? Gibt es vielleicht doch noch Möglichkeiten, die dich umstimmen? Wichtig ist in jedem Fall, eine Kündigung nicht aus einer emotionalen Situation heraus zu überstürzen.

Wenn die Entscheidung feststeht, sollte man zunächst das persönliche Gespräch mit dem Chef oder der Chefin suchen. Im Gespräch solltest du immer einen sachlichen Ton bewahren. Wenn der Chef oder die Chefin nach dem Grund fragt, macht es Sinn, den Wunsch nach einer neuen Herausforderung und neue Perspektiven zu nennen.

Was man vermeiden sollte, ist Kritik am Chef oder der Chefin zu üben oder über Kolleg*innen zu lästern. Das macht nie einen guten Eindruck und ist auch für das Arbeitszeugnis nicht von Vorteil.

Zu den „guten“ Gründen gehören: Gesundheit/Stress, zu hohe Ansprüche des Vorgesetzten, nicht genügend Herausforderungen oder auch keine Karriere-Perspektive.

Lest auch: Top 10: Das sind die bestbezahlten Berufe für Frauen

Kündigungsfrist beachten!

Bevor man kündigt, sucht man sich in der Regel einen neuen Job, wenn man nicht vorhat, auf Weltreise zu gehen und den Berufsalltag erst einmal komplett hinter sich lassen will. Die Jobsuche kann mal mehr und mal weniger Zeit in Anspruch nehmen. Auch möglich: Du hast ein Angebot von einem anderen Unternehmen bekommen, das sich als sehr lukrativ erweist.

Unabhängig davon, aus welchem Grund du kündigen willst, ist es wichtig, die Kündigungsfrist zu beachten. Für Arbeitnehmer*innen gilt eine gesetzliche Kündigungsfrist von vier Wochen zum 15. eines Monats oder zum Monatsende (§ 622 Bürgerliches Gesetzbuch).

In der Probezeit, die, wenn nicht anders vereinbart, sechs Monate gilt, beträgt die Kündigungsfrist zwei Wochen und kann jederzeit erfolgen. Im Vertrag kann jedoch eine andere Kündigungsfrist vereinbart sein, wie zum Beispiel drei Monate zum Monatsende oder sogar sechs Monate zum Monatsende.

Im Video: Mit Kollegen über Gehalt sprechen: Ist das wirklich verboten?

Kündigungsfrist: Daran solltest du dich als Arbeitnehmer halten

Schriftlich kündigen

Eine ordentliche Kündigung muss schriftlich, mit Datum und Unterschrift erfolgen. Man sollte sich im Kündigungsschreiben immer für die bisherige Zusammenarbeit bedanken und professionell bleiben. Auch sollte man um ein qualifiziertes Arbeitszeugnis bitten.

Auf Karrierebibel.de findet ihr eine gute Vorlage für euer Kündigungsschreiben.

Last but not least: Unabhängig davon aus welchem Grund du kündigen willst, es gab sicher auch in deinem Job negative Punkte, aber auch positive. Und so fällt ein Abschied nicht immer leicht. Wen du bei deinem Abschied nicht vergessen solltest, sind deine Kolleg*innen. Immerhin habt ihr über die Jahre täglich zusammengearbeitet, gelacht, euch ausgetauscht und sicher auch die ein oder andere Mittagspause miteinander verbracht.

Lesetipp: Arbeitsunfähigkeitsversicherung: Wie sinnvoll ist sie?

Deine Kolleg*innen solltest du möglicht schnell, nachdem es dein Chef oder deine Chefin erfahren hat, über deine Kündigung informieren. Am besten bevor sie es von jemand anderem erfahren oder es sich rumspricht. Je nachdem, was in deinem Unternehmen üblich ist, kannst du zumindest den anderen deinen letzten Tag ein wenig versüßen. Du kannst zum Beispiel Süßigkeiten oder was Selbstgebackenes mitbringen.

Wir hoffen, wir konnten dir mit unseren Tipps weiterhelfen. Für weitere Tipps zum Thema Karriere, Beruf und Berufung schau‘ gern regelmäßig auf gofeminin.de vorbei.