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Flug verspätet oder annulliert: Welche Rechte habe ich?

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Urlaubsrecht: Diese 5 Fakten solltest du kennen!

Wenn es an die Urlaubsplanung geht, gibt es ganz bestimmte Rechte und Pflichten. Da kann man schon mal den Überblick verlieren. Doch keine Sorge! Wir verraten dir 5 Fakten, die du unbedingt kennen solltest.

Flugverspätungen sind ärgerlich und können eine Menge Geld kosten. Doch ihr müsst auf den Kosten nicht sitzen bleiben. Welche Rechte ihr habt, wenn der Flieger unpünktlich ist, und wie ihr diese geltend macht, erfahrt ihr hier.

Inhaltsverzeichnis

Flugverspätungen, Ausfälle oder lange Warteschlangen an der Gepäckaufnahme – all das raubt Flugreisenden viele Nerven. Besonders Personalmangel war in den vergangenen Monaten laut den Fluggesellschaften für die Probleme an den Airports verantwortlich. Neben einer gedrückten Laune führen die Verspätungen und Co. aber auch zu Zusatz-Kosten.

Gerade wenn es aufgrund von Flugverspätungen oder Ausfällen zu längeren Wartezeiten kommt oder man sogar über Nacht am Aufenthaltsort verbleiben muss, entstehen zusätzliche Kosten für Aufenthalt und Verpflegung.

Doch zum Glück müssen Passagiere und Passagierinnen nicht auf den Unkosten sitzen blieben. Denn laut Fluggastrechte-Verordnung Nr. 261/2004 der EU steht ihnen bei Verspätungen ab drei Stunden am Zielort eine Entschädigung von bis zu 600 Euro pro Person zu. Alles, was ihr dazu wissen müsst, erfahrt ihr hier.

Flug verspätet: Wann steht mir eine Entschädigung zu?

Die Fluggastrechte-Verordnung besagt, dass Passagiere ab einer Verspätung von drei Stunden einen Anspruch auf eine Entschädigung haben. Voraussetzung: Die Passagiere sind in einem EU-Land gestartet oder sie fliegen von einem Drittstaat in die EU und die Airline hat ihren Sitz in der EU.

Außerdem steht euch Geld zu, wenn:

  • der Flug innerhalb von zwei Wochen vor Antritt annulliert wurde.
  • der Anschlussflug aufgrund der Flugverspätung verpasst wurde.
  • das Flugzeug überbucht ist und ihr nicht mitfliegen könnt.
  • ihr in eine niedrigere Klasse herabgestuft werdet.

Wird der Flug auf den nächsten Tag verschoben oder fällt komplett aus, muss sich die Airline um eine Unterkunft und den Transfer dorthin kümmern oder die Kosten dafür erstatten.

Die Fluggesellschaft muss hingegen nichts zahlen, wenn außergewöhnliche Umstände der Grund für die Verspätung oder die Stornierung sind. Dazu zählen zum Beispiel Naturkatastrophen, Streik oder Terrordrohungen.

Flug verspätet: Wie viel Geld steht mir zu?

Wie viel Geld ihr bei Flugverspätungen zurückbekommt, hängt nicht vom Preis des Flugtickets, sondern von der Länge der Flugstrecke ab. Für Flüge bis zu 1.500 Kilometer (Kurzstrecke) gibt es 250 Euro Entschädigung, für Flüge zwischen 1.500 bis 3.500 Kilometer (Mittelstrecke) bereits 400 Euro. Bei Flugstrecken über 3.500 Kilometer (Langstrecke) gibt es 600 Euro pro Person.

Außerdem stehen wartenden Passagieren bereits ab zwei Stunden Flugverspätung kostenloses Essen und Getränke zu. Die Airline muss zudem ermöglichen, Telefonate zu führen bzw. E-Mails zu versenden.

Flug annulliert: Welche Rechte habe ich?

Wird der Flug von der Airline komplett storniert, haben Passagiere Anspruch auf eine Ersatzbeförderung. Dies muss nicht zwangsläufig ein anderer Flug sein, sondern kann auch ein Mietwagen sowie ein Bus- oder Bahnticket sein. Wer dieses Angebot ablehnt, muss von der Fluggesellschaft den vollen Ticketbetrag erstattet bekommen.

Außerdem gilt: Wird die Stornierung weniger als 14 Tage vor Abflugtermin von der Airline bekannt gegeben, muss diese zusätzlich zur Ticketpreiserstattung für eine Entschädigung in Höhe der Flugstrecke aufkommen.

Flug verspätet oder annulliert: So erhaltet ihr euer Geld zurück

Obwohl Entschädigungen bei Flugverspätungen und Flugausfällen in der EU-Verordnung klar geregelt sind, versuchen sich Airlines oftmals aus ihrer Zahlungspflicht herauszuwinden, indem sie zum Beispiel „außergewöhnliche Umstände“ angeben.

Wichtig ist immer, dass ihr euch die Verspätung oder Annullierung noch am Flughafen schriftlich von der Fluggesellschaft bestätigen lasst. Notiert euch die genauen Wartezeiten sowie die verspätete Abflug- und Landezeit und bewahrt alle Reisedokumente und Rechnungen auf, die durch die Verspätung zustande gekommen sind.

Um eine Entschädigung einzufordern, müsst ihr euch schriftlich an die Fluggesellschaft wenden. In einem Schreiben an die Airline könnt ihr dann alle Forderungen sowie Unterlagen einfügen – am besten als Einschreiben und mit Fristsetzung. Musterschreiben bei Flugverspätungen findet ihr zur Genüge online.

Was mache ich, wenn die Airline die Entschädigungsforderung zurückweist?

Verweigert die Airline die Entschädigungszahlung, gilt: Nicht sofort aufgeben! Besteht auf euer Recht. Ihr habt zum Beispiel die Möglichkeit, euch kostenfrei an die Schlichtungsstelle für den öffentlichen Personenverkehr zu wenden. Die SÖP hilft, wenn sich Airline und Betroffene nicht einig werden.

Eine weitere Möglichkeit bieten sogenannte Fluggastrecht-Portale wie Fairplane.de, Flugrecht.de, Flightright.de oder EUClaim. Diese Portale sind spezialisierte Inkassounternehmen, die die Entschädigung im Namen des Verbrauchers einfordern. Im Erfolgsfall müsst ihr hier allerdings eine Provision in Höhe von meist über 25 Prozent zahlen. Dafür kümmern sie sich aber um die Kommunikation mit der Airline und tragen alle Gerichtskosten, sollte es dazu kommen.

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