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Nach Geburt: 10 Tage Sonderurlaub für zweiten Elternteil

Nahaufnahme von Eltern mit ihrem Neugeborenen.
Die 'Familienstartzeit' soll es dem zweiten Elternteil möglich machen, unmittelbar nach der Geburt mit Mutter und Baby zu Hause zu bleiben, in dieser Zeit aber weiterhin den vollen Lohn zu erhalten. Credit: AdobeStock/ pikselstock

Um zur Geburt und kurz danach mit Baby und Partnerin zu Hause bleiben zu können, musste sich der zweite Elternteil bisher Urlaub nehmen. Das will Familienministerin Lisa Paus (Grüne) mit der Einführung der ‚Familienstartzeit‘ ändern.

Nach Geburt: 10 Tage Sonderurlaub für zweiten Elternteil

Um zur Geburt und kurz danach mit Baby und Partnerin zu Hause bleiben zu können, musste sich der zweite Elternteil bisher Urlaub nehmen. Das will Familienministerin Lisa Paus (Grüne) mit der Einführung der 'Familienstartzeit' ändern.

Um beiden Elternteilen gemeinsame Zeit mit ihrem neugeborenen Baby zu ermöglichen, plant Familienministerin Lisa Paus (Grüne) die Einführung eines Sonderurlaubs. Die im Gesetzesentwurf betitelte ‚Familienstartzeit‘ soll es dem zweiten Elternteil möglich machen, in den ersten beiden Wochen nach der Geburt zu Hause zu bleiben, weiterhin den vollen Lohn zu erhalten und das, ohne dafür Urlaub nehmen zu müssen.

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Bisher muss sich der oder die Partner*in Urlaub oder Elternzeit nach der Geburt des gemeinsamen Kindes nehmen, wenn er oder sie mit Mutter und Baby zu Hause bleiben möchte. Oder aber Mutter und Baby alleine zu Hause lassen. Schichtdienste, Urlaubssperren und andere berufliche Verpflichtungen machen es aber nicht jedem möglich, individuell und kurzfristig freizunehmen. Vor allem diesen Personen soll eine neue gesetzliche Regelung helfen.

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Auch Alleinstehende sollen laut ARD-Bericht von der Familienstartzeit profitieren. Sie sollen die Möglichkeit erhalten, jemanden aus ihrem (familiären) Umfeld zu benennen.

Der Gesetzesentwurf zur ‚Familienstartzeit‘ befindet sich aktuell noch in der Ressortabstimmung des Familienministeriums. Bis die Bundesregierung ihn zur Abstimmung vorgelegt bekommt, dauert es noch unbestimmte Zeit.

Bereits im Koalitionsvertrag hatten SPD, Grüne und FDP vereinbart, dass der zweite Elternteil unmittelbar nach der Geburt eine bezahlte Freistellung erhalten solle. Ähnlich zur Freistellung der Mutter durch den Mutterschutz. Mit dem Entwurf zur ‚Familienstartzeit‘ kommt die Regierung auch einer Richtlinie der EU nach.

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Die Lohnfortzahlung in der ‚Familienstartzeit‘ soll mithilfe eines Umlageverfahrens finanziert werden. Das bedeutet, Arbeitgeber zahlen erst einmal den Lohn für ihren freigestellten Mitarbeiter, bekommen das Geld aber von der Krankenkasse erstattet (ähnlich zur Regelung beim Mutterschaftsgeld).