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Schwarzer Schimmel: Wer muss die Beseitigung zahlen?

Schimmel an einer Fensterecke.
Wer die Kosten für Schimmel in der Wohnung tragen muss, führt nicht selten zu Streit zwischen Mieter*in und Vermieter*in. Credit: Adobe Stock

Du hast Schimmel in der Wohnung und fragst dich nun, wer für den Schaden aufkommt? Erfahre hier, ob Mieter*in oder Vermieter*in zur Kasse gebeten werden.

Es ist leider ein sehr unangenehmes Thema, aber viele sind davon betroffen: Schimmel in der Wohnung. Hauptgrund für Schimmel ist eine zu hohe Luftfeuchtigkeit in Innenräumen. Gerade in Zeiten, in denen es viel regnet, ist es aber gar nicht so einfach, die Luftfeuchtigkeit zu senken. Denn reines Lüften bewirkt dann nur, dass die feuchte Luft nach Innen gelangt.

Hat man Schimmel in den eigenen vier Wänden entdeckt, sollte man sich als Erstes an den Vermieter wenden. Immer wieder hört man davon, dass Vermieter*innen daraufhin mit dem Finger auf einen zeigen und fehlerhaftes Lüften für den Schimmel verantwortlich machen. Dabei hat man als Mieter*in genügend geheizt und regelmäßig gelüftet.

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Dass Schimmel aus mangelndem oder fehlerhaftem Lüften resultieren kann, ist kein Geheimnis. Es muss aber nicht die Ursache sein. Denn manchmal sind auch bauliche Mängel der Grund für Schimmel. Beispielsweise kann Schimmel durch mangelnde Dämmung, beschädigte oder verrutschte Dachziegel oder alte Fenster entstehen.

Doch wie findet man heraus, woher der Schimmel kommt und wer haftet? Muss ich mich als Mieter*in darum kümmern oder müssen Vermieter*innen für den Schaden aufkommen?

Wer trägt die Kosten für Schimmel in der Wohnung

Stellt sich nun die Frage, wer die Kosten für die Schimmelbeseitigung trägt. Und eigentlich wäre diese Frage einfach zu beantworten. Denn zahlen muss, wer für den Schimmel verantwortlich ist. Hat man als Mieter*in zu wenig oder falsch gelüftet, muss man die Kosten selbst tragen. Ist der Schimmel durch den Mieter*in gar nicht vermeidbar gewesen, weil etwa zu wenig gedämmt ist, müssen die Vermieter*innen hingegen für die Schimmelbeseitigung aufkommen.

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Doch das festzustellen, ist in aller Regel gar nicht so einfach. Denn du musst beweisen, dass du genug gelüftet und geheizt hast und dein*r Vermieter*in, dass keine baulichen Mängel vorliegen.

Auch wenn das zunächst aufwendig erscheint, ist es sinnvoll Protokoll zu führen, wann und wie lange man lüftet. Ebenfalls hilfreich sind Hygrometer. Diese messen Luftfeuchtigkeit und Raumtemperatur. Hat man seine Heizung beispielsweise aufgedreht und erreicht trotz geschlossener Fenster keine 18 Grad, ist die Wahrscheinlichkeit groß, dass kalte Luft von Außen eindringt und man als Mieter*in nur hilflos zusehen kann.

Dennoch sollte man als Mieter*in die eigenen Gewohnheiten einmal genauer betrachten. Denn folgende vermeidbare Dinge können ebenfalls zu Schimmel führen:

  • Große Möbel nah an Außenwände stellen. Besser: Keine Möbel an Außenwänden oder mit einem Abstand von mindestens 10 Zentimetern.
  • Nicht heizen, um Kosten zu sparen.
  • Raumtemperaturen unter 18 Grad.
  • Zu selten Lüften. Und statt Quer- und/oder Stoßlüften, ständig ein gekipptes Fenster.

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Das solltest du tun, wenn du Schimmel in der Wohnung hast:

  • Sobald du Schimmel in deiner Wohnung entdeckt hast, solltest du schriftlich deine*n Vermieter*in informieren. Ist der Schaden besonders groß, rät die Verbraucherzentrale dazu, nicht zu versuchen, den Schimmel selbst zu entfernen, da das den Schaden unter Umständen verschlimmern kann.
  • Will der oder die Vermieter*in den Schaden nicht zahlen, solltest du dir Rechtsbeistand nehmen und einen Anwalt aufsuchen. Außerdem empfiehlt es sich, sich an den Deutschen Mieterbund zu wenden.
  • Wird man sich nicht einig, hilft alles nichts. Dann muss die Sache vor Gericht und ein Sachverständige*r entscheidet, wer verantwortlich ist und damit die Kosten tragen muss. Doch das sollte der letzte Ausweg sein, da dieser Weg leider äußerst kostspielig werden kann.

Wir hoffen, wir konnten dir mit unseren Tipps ein wenig weiterhelfen. Für noch mehr Hacks und Haushaltstipps schau regelmäßig auf gofeminin.de vorbei!