1.025 Euro monatlich – So viel gab der Durchschnitt der Deutschen laut Statistischen Bundesamts im Jahr 2022 für Wohnen, Energie und Wohnungsinstandhaltung aus. Dazu kommen monatlich 417 Euro für Nahrungsmittel, Getränke und Tabakwaren.
Das scheint kaum verwunderlich, in Anbetracht der hohen Mieten und Energiekosten. Mittlerweile dürften die monatlichen Ausgaben für Wohnen sogar noch höher ausfallen.
Während Ausgaben wie diese zu den existenziell notwendigen Kosten gehören, ergibt sich bei anderen Konsumausgaben durchaus Sparpotenzial. Dazu gehören zum Beispiel die Ausgaben für Kleidung und Schuhe. Auch diese zählen zu den Lebenshaltungskosten. Doch die meisten geben für diese Kategorie mehr Geld aus als nötig wäre.
Unnötige Ausgaben, die nicht lebenswichtig sind
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Was ich mich an dieser Stelle immer frage: Wie viel geben andere monatlich eigentlich so für Kleidung aus?
Während die Kosten für Kleider und Co. bei meinen Freund*innen und Bekannten von 20 Euro bis hin zu 300 Euro monatlich sehr unterschiedlich ausfallen, kann der Durchschnittswert hier ein wenig Licht ins Dunkle bringen.
Erfahre hier, ob du mit deinen Ausgaben für Kleidung und Schuhe im Schnitt liegst.
Ausgaben für Kleidung: Liegst du im Schnitt?
Im Schnitt gaben die Deutschen im Jahr 2022 monatlich 103 Euro für Bekleidung und Schuhe aus. Das entspricht 3,6 Prozent der durchschnittlichen Gesamtausgaben eines Haushalts.
Weniger gaben die Deutschen lediglich für nicht kategorisierbare Waren und Dienstleistungen (96 Euro monatlich), für Bildungsdienstleistungen (19 Euro monatlich) sowie für Versicherungs- und Finanzdienstleistungen mit gerade einmal 7 Euro monatlich aus.
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Mit einem „No Spend Month“ lässt sich sparen
Wer bei seinen privaten Konsumausgaben ein wenig sparen möchte, sollte jährlich einen sogenannten „No Spend Month“ (zu Deutsch: Monat ohne Ausgaben) einführen.
Hierbei gibt man einen Monat lang nur Geld für existenziell notwendige Dinge aus. Restaurant- oder Kinobesuche und Shoppingtage sind in diesem Monat hingegen Tabu. Damit lassen sich zum Beispiel Impulskäufe vermeiden.
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In der Galerie findest du 5 Job-Fakten, die du garantiert nicht kanntest:

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Wenn du gekündigt wurdest oder selbst kündigst, hast du Anspruch auf bezahlte Freistellung für Bewerbungsgespräche oder andere berufliche Aktivitäten.

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Dein Arbeitgeber bzw. deine Arbeitgeberin muss dir bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses ein schriftliches Zeugnis ausstellen, das deine Leistung und dein Verhalten im Job beurteilt.

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Dein*e Arbeitgeber*in darf nicht ohne deine Zustimmung deine E-Mails lesen, deinen Browserverlauf überprüfen oder Telefonate mithören.