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Bäcker Öffnungszeiten zu Weihnachten: So klappt’s mit den frischen Brötchen

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Frische Brötchen zu Weihnachten

Das sind die Öffnungszeiten von Bäckereien an Weihnachten.

Heilabend fällt dieses Jahr auf einen Sonntag. Dadurch ändern sich die Öffnungszeiten von Bäckereien über die Weihnachtsfeiertage.

Inhaltsverzeichnis

Während der erste und zweite Weihnachtsfeiertag in Deutschland gesetzliche Feiertage sind, an denen nur mit Ausnahmegenehmigung gearbeitet werden darf, ist der 24.12., also der Heiligabend, keiner. Normalerweise haben an diesem Tag Geschäfte noch geöffnet. In diesem Jahr jedoch fällt der 24.12. auf einen Sonntag.

Dadurch ergeben sich andere Öffnungszeiten für den Bäcker, sowohl an Heiligabend, als auch für den ersten und zweiten Weihnachtsfeiertag.

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Bäcker Öffnungszeiten an Weihnachten

In Deutschland regelt jedes Bundesland selbst seine Ladenschluss- bzw. Öffnungszeiten. Das gilt seit der Föderalismusreform 2006. Daraus ergeben sich für Bäcker verschiedener Bundesländer auch verschiedene Öffnungszeiten für die Weihnachtstage.

Achtung: Auch wenn es Bäckern erlaubt ist, ihre Filiale an einem Feiertag zu öffnen, so bedeutet es nicht, dass auch wirklich geöffnet ist. Abweichende Öffnungszeiten finden sich in der Regel gut sichtbar im Eingangsbereich der Filiale.

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Heiligabend

In vielen Bundesländern haben Bäcker am 24.12. geöffnet, denn der Heiligabend ist kein gesetzlicher Feiertag. Einschränkungen gibt es für diesen Tag dennoch. Die meisten Bäckereigeschäfte schließen an Heiligabend spätestens 14 Uhr.

1. Weihnachtsfeiertag

In Nordrhein-Westfalen und vielen anderen Bundesländern sind die Ladenöffnungszeiten für Bäcker für den ersten Weihnachtsfeiertag auf maximal fünf Stunden begrenzt. In welchen Zeitraum diese Öffnungszeit fällt, ist dem Betrieb selbst überlassen. Regulär öffnen jedoch viele Bäckereien ab 7 oder 8 Uhr morgens und schließen entsprechend zwischen 12 und 13 Uhr wieder.

2. Weihnachtsfeiertag

In NRW und vielen anderen Bundesländern bleiben Bäckereien am zweiten Weihnachtsfeiertag geschlossen. Und zwar deshalb, weil es sich hier um den zweiten gesetzlichen Feiertag in Folge handelt. Diese Regelung gilt beispielsweise auch für Ostermontag, der nach dem Ostersonntag der zweite Feiertag in Folge ist.

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Hier gelten Ausnahmen

Von Ladenschluss- bzw. Schließzeiten sind einige Läden und Geschäfte ausgenommen. Dazu gehören beispielsweise Apotheken und Tankstellen.

Läden und Geschäfte in Bahnhöfen und Flughäfen haben ebenfalls oft gesonderte Öffnungszeiten abseits der allgemein gültigen. Das gilt auch für Bäckereien oder andere Lebensmittelfilialen, die sich im Bahnhofs- bzw. Flughafengebäude befinden.

Und auch Geschäfte und Läden in anerkannten Kur- und Erholungsorten können gesonderte Ladenöffnungszeiten haben. Hier findet man vor Ort die notwendigen Informationen.