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Corona-Bonus 2022: Diese Arbeitnehmer*innen dürfen sich freuen

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Corona-Bonus 2022: Diese Arbeitnehmer*innen dürfen sich freuen

Bis März können einige Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen auf einen steuerfreien Corona-Bonus hoffen. Wir verraten, wer ihn erhält und was ihr dafür tun müsst.

Corona bringt nicht gerade viele positive Sachen mit sich. Eine gibt es aber doch: Denn viele Arbeitnehmer*innen können sich dieses Jahr über einen Corona-Bonus freuen.

Noch bis März könnt ihr darauf hoffen, einen steuerfreien Bonus in Höhe von 1.300 Euro zu erhalten. Die Sonderauszahlung gilt aber leider nicht für jede*n, sondern ist vor allem für Beschäftigte im öffentlichen Dienst vorgesehen.

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Sie wird spätestens mit dem Entgelt für März 2022 ausgezahlt, ihr müsst den Bonus also nicht extra beantragen. Alle, die in die Berufsgruppe reinfallen, sollten in den nächsten Wochen also mal einen genauen Blick auf ihre Kontoauszüge werfen.

Diese Berufsgruppen dürfen sich freuen

Die Regelung betrifft vor allem Tarifbeschäftigte in Landesbehörden, Unikliniken, Schulen, Kitas sowie Beschäftige bei der Polizei und Feuerwehr. Aber auch Angestellte bei den Straßenmeistereien und Abfallbetrieben können sich vermutlich schon bald über die Sonderzahlung freuen.

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Corona-Bonus 2022: Diese Arbeitnehmer*innen dürfen sich freuen

Leider gilt das nicht für alle Bundesländer, denn das Land Hessen hält sich nicht an die Vereinbarung der Gewerkschaften und zahlt Beschäftigten „nur“ 1000 Euro.

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Bonus für Beamte und Beamtinnen?

Ob Beamte oder Beamtinnen den Bonus erhalten, hängt ebenfalls vom jeweiligen Bundesland ab.

So bekommen Beamt*innen in Hessen den gleichen Coronabonus wie Tarifbeschäftigte. Auch Bayern plant ihnen eine Sonderauszahlung zukommen zu lassen.

Übrigens: Auch Auszubildende und Studierende können auf einen Bonus in Höhe von 650 Euro hoffen. Studierende und Auszubildene aus dem Bundesland Hessen bekommen dagegen „nur“ 500 Euro.