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Darf ich mich im Auto schminken?

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Ist es erlaubt, sich während der Autofahrt zu schminken?

Wir erklären dir, was passieren kann, wenn du dich während des Autofahrens schminkst und welche Regeln es hierzu gibt.

Mal eben den Lippenstift nachziehen, die Wimpern nachtuschen oder ein bisschen Rouge nachpudern – geht alles fix. Auch im Auto. Rückspiegel sei Dank. Aber ist es auch erlaubt, sich im Auto zu schminken und sich mal eben ein wenig aufzuhübschen? Wir klären auf.

Die Zeit war knapp, fürs Make-up blieb nicht ausreichend Zeit. Mist. Damit wir dennoch top gestylt ans Ziel gelangen, nehmen wir die Kosmetiktasche einfach mit ins Auto. Und holen auf dem Weg von A nach B nach, was wir zu Hause im Bad nicht geschafft haben.

Natürlich ist das Auto kein Schminktisch. Im Beauty-Notfall lässt sich der Platz hinterm Lenkrad aber fix in einen kleinen Beauty-Salon umfunktionieren. Ein Blick in den Rückspiegel genügt und schon kann man an der roten Ampel oder im Stau den Lippenstift nachziehen, die Wimpern tuschen oder das Gesicht abpudern.

Alternativ bietet auch der Mini-Spiegel, der sich bei einigen Modellen hinter der Sonnenblende versteckt (manchmal sogar mit Licht!), SOS-Hilfe. Wunderbar.

Aber ist es überhaupt erlaubt, sich im Auto zu schminken? Schließlich herrschen beim Autofahren strenge Verkehrs- und Verhaltensregeln. Wir klären auf.

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Ist es erlaubt, sich im Auto zu schminken?

Schminken im Auto klappt ganz gut. Aber nur, weil das Pinseln und Pudern so wunderbar funktioniert, heißt es ja noch lange nicht, dass es auch erlaubt ist, oder?

Sich um Auto zu schminken, ist generell nicht verboten. Es gibt keine Regel in der Straßenverkehrsordnung (StVo), die sich konkret auf die Themen Schminken oder Styling im Auto bezieht.

Allerdings, und das ist ganz wichtig, wird in der StVO das Thema Ablenkung aufgegriffen.

„Die Teilnahme am Straßenverkehr erfordert ständige Vorsicht und gegenseitige Rücksicht.” (§ 1 Absatz 1 StVO)

„Wer ein Fahrzeug führt, ist dafür verantwortlich, dass seine Sicht und das Gehör nicht durch die Besetzung, Tiere, die Ladung, Geräte oder den Zustand des Fahrzeugs beeinträchtigt werden.“ (§ 23 Absatz 1 StVO)

Das bedeutet, dass der Fahrer/die Fahrerin während der Autofahrt keine Tätigkeiten ausüben sollte, die ihn/sie am Steuer ablenken bzw. seine Konzentration auf den Straßenverkehr negativ beeinflussen.

Wenn wir also während der Fahrt in unserer Kosmetiktasche wühlen und den Rückspiegel verwenden, um uns zu schminken, lenkt uns das vom Autofahren ab. Wir nehmen die Hand vom Steuer und richten unseren Blick weg von der Straße. Das kann gefährlich sein und im schlimmsten Fall sogar zu einem Verkehrsunfall führen.

Weitere Tätigkeiten beim Fahren, die als risikoreiche Ablenkungen gelten werden auf der Seite Mobilitätsmagazin von bussgeldkatalog.org aufgelistet.

Wer sich beim Autofahren schminkt, riskiert, dass er sich ablenken lässt, nicht mehr konzentriert ist und im schlimmsten Fall einen Verkehrsunfall verursacht.

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Um keinen Unfall zu riskieren, sollten wir uns also nicht während der Fahrt schminken. Besser ist es, auf einem Parkplatz zu halten, um das Make-up zu finalisieren oder aufzufrischen. Ohne Hektik und ganz in Ruhe.